Der Vorstand der BSG Chemie Leipzig e.V. lädt alle Mitglieder recht herzlich zur außerordentlichen Mitgliederversammlung nach § 13 Abs. 1 der aktuellen Satzung ein.
Ort: Sachsenstube, Am Sportpark 2, 04179 Leipzig
Datum: 27.11.2015
Zeit: 19.00 Uhr (ab 18.00 Uhr Registrierung der Anwesenheit und Einlass)
Tagesordnung:
1. Begrüßung;
2. Wahl des Versammlungsleiters und des Protokollanten;
3. Feststellung der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit;
4. Beschlussfassung der Mitgliederversammlung über die Zulassung der Öffentlichkeit;
5. Feststellung der Tagesordnung
6. Anträge zu Satzungsänderungen, Beratung und Beschlussfassung;
7. Verabschiedung.
Auslage der Unterlagen: Geschäftsstelle Alfred-Kunze-Sportpark, jeweils Donnerstag 16.00 bis 20.00 Uhr
Der Satzungsänderungsantrag ist unten als PDF-Datei einsehbar.
Erläuterung:
Da es sich um die erste außerordentliche Mitgliederversammlung (AoMV) der BSG Chemie Leipzig seit Wiederaufnahme des Spielbetriebes im Jahr 2008 handelt, möchten wir diesen Schritt gern begründen.
Bislang sieht die Vereinssatzung der BSG Chemie Leipzig e.V. vor, dass der fünfköpfige Vorstand aus einem Vorsitzenden (ehemals Präsident), einem Schatzmeister, einem Geschäftsführer und zwei weiteren Vorstandsmitgliedern bestehen muss. Festgehalten ist dies unter § 17 Absatz 1.
Nach dem Ausscheiden von Jörg Theile als Geschäftsführer aus dem Vorstand im Jahr 2011 fungierte Henry Aulich über vier Jahre lang als geschäftsführendes Vorstandsmitglied. Nach Henry Aulichs Rücktritt war der Vorstand verpflichtet, einen neuen Geschäftsführer zu bestimmen.
Nach reiflicher Überlegung ist der Vorstand der BSG Chemie Leipzig zu dem Schluss gekommen, dass keines der ehrenamtlich arbeitenden Vorstandsmitglieder über die zeitlichen Ressourcen verfügt, das Amt des Geschäftsführers zu übernehmen. In einem Verein wie dem Unseren, der ehrgeizige Ziele auf allen Ebenen verfolgt, hat die Geschäftsführertätigkeit faktisch den Umfang einer Vollzeitstelle. "Nebenberuflich“ ist dieser Aufwand für den Vorstand nicht mehr zu stemmen.
Diesem Umstand möchten wir mit dem Antrag auf Satzungsänderung Rechnung tragen. Eine Besetzung des Geschäftsführerpostens auf „Pro-Forma“-Basis, etwa mit einem der amtierenden Vorstandsmitglieder, kommt aus Sicht des Vorstandes nicht in Frage.
Wir glauben, dass dies nachvollziehbar ist und bitten die Mitgliedschaft der BSG Chemie Leipzig um ihre Unterstützung bei der Umsetzung dieser formellen Änderung.
Quelle: www.chemie-leipzig.de