Zwenkau-Chemie: BFE-Polizisten müssen sich vor Gericht verantworten

  • Ab dem 4. Februar 2016 müssen sich zwei Polizisten der Beweis- und Festnahmeeinheit (BFE) in Leipzig wegen Körperverletzung im Amt verantworten, weil sie nach dem Spiel VfB Zwenkau gegen Chemie Leipzig am 28. September 2013 gegen einen Chemie Fan vorgegangen sein sollen.



    Dieser Fan filmte einen Polizeieinsatz, der vom Rechtshilfekollektiv Chemie Leipzig als Polizeigewalt eingestuft wird. „Martialisches Auftreten, Einschüchterungen und Provokationen gehören ebenso zur Tagesordnung der BFE-Einsätze wie gewalttätige Übergriffe und extremer Korpsgeist der Beamten. Aufgrund fehlender Kennzeichnung der Polizisten fällt eine Identifikation zu meist sehr schwer oder ist gar unmöglich. Im nächste Woche beginnenden Prozess müssen sich Beamte dieser Einheit erstmals vor einem Gericht verantworten. Wir begleiten selbstverständlich den Prozessauftakt und halten euch zumAusgang des Verfahrens auf dem Laufenden“, heißt es von der Fanhilfe. (Faszination Fankurve, 26.01.2016)


    Quelle: http://www.faszination-fankurve.de/index.php?head=BFE-Polizisten-muessen-sich-vor-Gericht-verantworten&folder=sites&site=news_detail&news_id=11853&gal_id=88&bild_nr=1

  • Die hatten doch alle Nummern und keine Gesichter. :fahne8: :maul:


  • Nach Einsatz in Zwenkau Zwei Polizeibeamte in Leipzig vor Gericht


    Vor dem Leipziger Amtsgericht müssen sich heute zwei Polizisten wegen Körperverletzung im Amt verantworten. Fast zweieinhalb Jahre nach einem Fußballspiel zwischen der BSG Chemie Leipzig und dem VfB Zwenkau geht es um den damaligen Polizeieinsatz. Die beiden 28 und 36 Jahre alten Beamten gehörten der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit an und sollen einen Fan brutal zu Boden geworfen und sein Handy zerstört haben. Vor Gericht wiesen die Angeklagten die Schuld von sich.
    Videoaufnahmen, die den Vorfall zeigen sollen, wurden ins Internet gestellt und später von einem Nachrichtenmagazin in einem Beitrag bundesweit verbreitet. Vertreter von Sportvereinen und einem Fanprojekt hatten sich mit einer Vielzahl von Dienstaufsichtsbeschwerden dafür eingesetzt, dass der aus ihrer Sicht unverhältnismäßige Polizeieinsatz ein juristisches Nachspiel hat. In der Verhandlung sollen sechs Zeugen gehört werden.


    Der Leipziger Rechtsprofessor Diethelm Klesczewski wertet den Zugriff als unverhältnismäßig. Er sagte MDR INFO, da den Polizisten selbst keine Gewalt gedroht habe, hätten sie mit ihrem Gegenüber zunächst das Gespräch suchen müssen.


    Quelle: http://www.mdr.de/sachsen/proz…f1f179a7_zs-9f2fcd56.html



    Randale nach Fußballspiel – Polizisten vor Gericht


    Auftakt im Prozess um einen Polizeieinsatz bei einem Fußballspiel in Zwenkau: Zweieinhalb Jahre nach der Partie stehen zwei Beamte wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt sowie Freiheitsberaubung vor dem Amtsgericht Leipzig.



    Leipzig. Ein Fußballfest mit Familien im Publikum sollte es werden. Keineswegs galt die Bezirksliga-Spitzenpartie zwischen dem VfB Zwenkau und der BSG Chemie Leipzig als Risikospiel. Doch am Ende gab es Ausschreitungen und einen Großeinsatz der Polizei in Zwenkau. Medien berichteten über ein „brutales Vorgehen“ von Beamten, das ein juristisches Nachspiel haben werde.


    Zweieinhalb Jahre nach der Partie vom 28. September 2013 begann am Donnerstag unter verstärkten Sicherheitsvorkehrungen am Amtsgericht Leipzig der Prozess gegen zwei Polizisten. Swen G. (36) und Sascha S. (28), damals eingesetzt bei der sogenannten Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE), müssen sich wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt und Freiheitsberaubung verantworten. Staatsanwalt Ulrich Jakob lastete ihnen an, einen Fan der BSG Chemie „ergriffen, zu Boden geworfen und fixiert“ zu haben. „Dabei erlitt er Schürfwunden und Schmerzen“, so Jakob. Beide Beamte seien nicht zu derartigen Handlungen befugt gewesen, um die Identität feststellen zu können. Marco H. (27), der Betroffene, tritt als Nebenkläger auf. Richterin Andrea Niermann muss klären: War dieses Vorgehen der Beamten verhältnismäßig?


    Rainer Wittner und Axel Kaufmann, die Verteidiger der Polizisten, sagen ja, sie wollen auf Freispruch hinaus. Nach Angaben des beschuldigten Polizeioberkommissars Swen G. waren Bereitschaftspolizei und BFE vom ursprünglichen Einsatzort, einem RB-Spiel in Leipzig, abgezogen worden, weil vor dem Spiel in Zwenkau ein dortiger Penny-Markt überfallen worden war. 20 bis 30 schwarz gekleidete, teils vermummte Personen, sollen das Geschäft geplündert, Tabak und Alkohol entwendet haben. Die Täter wurden im Stadion unter den Chemie-Fans vermutet. Nach dem Abpfiff des friedlichen Spiels sollte die Identität Verdächtiger festgestellt werden. „Binnen Sekunden eskalierte aber die Lage“, berichtete der Einsatzleiter vor Gericht. Die Polizisten seien überrannt, beleidigt und bespuckt worden, sagte ein Zeuge.
    „Die Polizei fing an, Fans einzukreisen und keiner wusste, warum. Alles wurde hektisch. Wir fühlten uns ungerecht behandelt“, sagte Marco H., der Nebenkläger. Er habe sich entschlossen, alles per Video aufzunehmen. In dieser Situation entschied sich Oberkommissar Swen G. „für einen taktischen Zugriff“. Denn Chemie-Fan Marco H. sei verdächtigt worden, an diesem Penny-Markt-Überfall sowie noch an Angriffen auf Beamte im Stadion beteiligt gewesen zu sein. „Seine Flucht musste verhindert werden, der Zugriff war verhältnismäßig“, meinte der Beamte. Er hatte Sascha S. angewiesen, ihn zu unterstützen. S. äußerte sich nicht vor Gericht. Der Prozess wird am 11. Februar fortgesetzt, dann soll es um Unterlagen über die einstigen Identitätsfeststellungen gehen.


    Wie Oberstaatsanwalt Ricardo Schulz auf Anfrage sagte, wurden mittlerweile mehrere Personen aus dem Umfeld der BSG Chemie wegen Beleidigung von Polizeibeamten, versuchter Körperverletzung und Widerstandes rechtskräftig zu Geld- bzw. Freiheitsstrafen verurteilt. Der Überfall auf den Penny-Markt indes ist ungeklärt; das Verfahren wurde im März 2014 eingestellt. „Es bestand und besteht der Verdacht, dass die Personen, welche für diese Straftaten im Markt verantwortlich sind, der Ultra-Vereinigung ,Diablos’ der BSG Chemie zuzurechnen sind bzw. dieser nahe stehen.“ Bei einem der darauffolgenden Spiele der BSG Chemie hätten sich unbekannte Anhänger dieser Ultra-Vereinigung mit roten Penny-Plastiktüten vor dem Gesicht fotografieren lassen, so Schulz. Das Bild existiere noch im Internet.


    Quelle: http://www.lvz.de/Leipzig/Poli…el-Polizisten-vor-Gericht


    Rechtshilfekollektiv Chemie Leipzig e.V.:


    Pressemitteilung zum heutigen Verhandlungstag gegen zwei Polizei-Beamte der Leipziger BFE
    »Eine oft proklamierte ‚Fehlerkultur’ oder wenigstens eine ‚kritische Auseinandersetzung’ mit nicht ganz optimal gelaufenen Einsätzen scheint bei der sächsischen Polizei in weiter Ferne«, so das vorläufige Fazit des Sprechers des Rechtshilfekollektivs Fabian Grundmann.
    Am heutigen ersten Verhandlungstag offenbarte sich in sehr zynischer Art und Weise, wie die Sicht der Dinge von Beamten der Leipziger Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit/BFE sein kann. Das Opfer des Einsatzes – ein Fan der BSG Chemie – habe ihn beim maßlos übermotivierten Zugriff regelrecht »angesprungen«. Unverhältnismäßig war der Zugriff »keinesfalls«, Verletzungen habe es »nicht ersichtlich gegeben«. So die Statements einer der Polizeibeamten, der wegen Körperverletzung im Amt und Freiheitsberaubung angeklagt ist.
    Staatsanwaltschaft und Nebenklage waren jedenfalls einigermaßen verdutzt ob der un-emphatischen Aussagen des Beamten. Mehrere Videos zeigten dagegen deutlich die Überzogenheit und Brutalität der Maßnahme der Beamten. Zudem ist klar sichtbar, wie das Handy des Opfers achtlos zur Seite geworfen und beschädigt wird.


    Beim Einsatz in Zwenkau im September 2013 wurden etwas 30 Fans der BSG Chemie einer Identitätsfeststellung unterzogen. Im Zuge der Maßnahme kam es dabei u.a. durch den Einsatz von Pfefferspray sowie das rabiate Agieren der BFE zu mehreren Verletzungen.
    In Folge des Einsatzes wurden mehrere Dienstaufsichtbeschwerden gegen die eingesetzten PolizistInnen gestellt. Vereinsvorstand der BSG Chemie, Fanprojekt und Landtagsabgeordnete thematisierten damals den Einsatz als vollkommen überzogen und unangemessen. Im Sächsischen Landtag gab es zwei Kleine Anfragen zu den Übergriffen der Polizeibeamten.


    Am Donnerstag den 11. Februar 2016 um 8:30 Uhr wird die Verhandlung fortgesetzt. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!


    Sie erreichen das Rechtshilfekollektiv Chemie Leipzig und seinen Sprecher Fabian Grundmann via Mail (kontakt@rechtshilfe-chemie.de) oder telefonisch (0177 – 51 62 293).
    Rechtshilfekollektiv Chemie Leipzig e.V.
    c/o Linxxnet, Bornaische Str. 3d
    04277 Leipzig

    Wer Stroh im Kopf hat, fürchtet den Funken der Wahrheit.

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  • Einsatz nach BSG-Chemie-Spiel in Zwenkau
    Leipziger Polizist wegen Körperverletzung im Amt verurteilt


    Das Leipziger Amtsgericht hat einen Polizisten wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt und Freiheitsberaubung zu einer Geldstrafe von 5850 Euro verurteilt. Der mitangeklagte Polizeimeister Sascha S. (28) hingegen wurde freigesprochen.




    Leipzig. Der Polizeieinsatz nach einer Bezirksliga-Spitzenpartie der BSG Chemie Leipzig in Zwenkau am 28. September 2013 hat strafrechtliche Folgen. Das Amtsgericht Leipzig verurteilte Polizeioberkommissar Swen G. (36) am Donnerstag wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt und Freiheitsberaubung zur Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 65 Euro (5850 Euro). Der mitangeklagte Polizeimeister Sascha S. (28) erhielt hingegen Freispruch. Der Prozess hatte am 4. Februar unter verstärkten Sicherheitsvorkehrungen am Amtsgericht Leipzig begonnen.


    Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Gericht erklärten zunächst einhellig, dass die Identitätsfeststellung von Chemie-Fan Marco H. (27) am 28. September 2013 gerechtfertigt war. „Man konnte den Verdacht haben, dass er bei dem Vorfall am Penny-Markt sowie bei anderen Straftaten im Stadion beteiligt war“, sagte Amtsrichterin Andrea Niermann. Vor dem Spiel hatten 20 bis 30 schwarz gekleidete, teils vermummte Personen den Einkaufsmarkt geplündert, Tabak und Alkohol entwendet. Die Polizei vor Ort vermutete die Täter unter den Anhängern der BSG Chemie im Stadion, beorderte die Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) mit den Beamten G. und S. nach Zwenkau. Dort ordnete der Leiter des Gesamteinsatzes an, erst nach dem Spiel, das friedlich verlief, die Personalien von Verdächtigen zu kontrollieren.


    Die Frage, an der sich die Juristen-Meinungen allerdings schieden, war das Wie der Maßnahme. Durfte Fußballfan Marco H., der auf Sitzbänken stand und den Einsatz per Smartphone filmte, von den Beamten gepackt, zu Boden gedrückt, durften ihm Handfesseln angelegt werden? Der 27-Jährige erlitt dabei Schürfwunden und Schmerzen. Der Staatsanwalt verneinte. „Es gab keinen Anhaltspunkt, dass er stiften geht.“ Deshalb hätte Marco H. angesprochen, belehrt, befragt werden müssen. Der Staatsanwalt forderte eine Geldstrafe von 140 Tagessätzen à 65 Euro (9100 Euro). Auch Richterin Niermann verwies auf das Video von dieser Szene: „Ich kann nicht erkennen, dass Fluchtgefahr bestand.“


    Verteidiger Rainer Wittner plädierte hingegen auf Freispruch. Den Befehl zur Identitätsfeststellung habe schließlich der Einsatzleiter vor Ort gegeben und eingeschätzt, dass deren Ankündigung per Megafon sinnfrei wäre, weil alle verschwinden würden. „Deshalb war der Zugriff verhältnismäßig“, meinte auch Anwalt Axel Kaufmann. Sein Mandant Sascha S. erhielt Freispruch, weil ihn der damalige Weisungsbefugte Swen G. um Unterstützung gebeten hatte. „Er hatte keine andere Möglichkeit als zu tun, was ihm der Vorgesetzte anwies“, so die Richterin.


    Dies sah Robert Oeltz als Anwalt von Nebenkläger Marco H. anders. Er forderte den Schuldspruch für beide Beamte. Ob der verurteilte Polizist G. in Berufung geht, steht noch nicht fest.


    Von Sabine Kreuz


    Quelle: http://www.lvz.de/Leipzig/Loka…letzung-im-Amt-verurteilt


  • Urteil viel zu mild und dann will er noch in Berufung gehen unglaublich und der zweite kommt einfach so davon??

  • Nachtrag vom 10.08.2018

    Polizei zahlt Schadensersatz an Eintracht-Fans

    Die Festnahmen beim Eintracht-Spiel in Darmstadt im April 2016 waren rechtswidrig. Nun muss die Polizei zahlen.


    Das Polizeipräsidium Südhessen hat knapp 25 000 Euro an Fans von Eintracht Frankfurt zahlen müssen. Die 96 Betroffenen wurden während des Fußballspiels zwischen dem SV Darmstadt 98 und der Eintracht im April 2016 rechtswidrig in Gewahrsam genommen.

    An jenem Samstag, dem 30. April, ging es für Eintracht Frankfurt um sehr viel. Bei einer Niederlage wäre die Mannschaft mit ziemlicher Sicherheit aus der ersten Bundesliga abgestiegen. Viele Fans wollten ihr Team zum Spiel im Stadion am Böllenfalltor begleiten – und durften nicht. Der Deutsche Fußball-Bund hatte wegen Ausschreitungen bei vorangegangenen Partien entschieden, dass die Gästeblöcke im Stadion gesperrt bleiben. Und die Stadt Darmstadt setzte noch einen drauf. Offenbar getrieben von haltlosen Medienberichten, wonach mehrere Tausend Gewalttäter nach Darmstadt reisen wollten, verhängte die Ordnungsbehörde gegenüber allen Eintracht-Fans ein Betretungsverbot für die Innenstadt.

    Zahlreiche Gerichtsverfahren laufen noch

    Einen Tag vor dem Spiel gab das Verwaltungsgericht mehreren Eintracht-Fans recht, die gegen dieses sogenannte Stadtverbot geklagt hatten. Nachdem in der Nacht rund 300 weitere Anträge von Fußball-Anhängern beim Gericht eingegangen waren, hob die Stadt Darmstadt am Samstagmorgen die entsprechende Allgemeinverfügung auf. Zahlreiche Gerichtsverfahren, die sich um Anwaltskosten drehen, laufen noch.

    Am Samstag machten sich Hunderte Eintracht-Fans auf den Weg nach Darmstadt. Zwar war ihnen klar, dass sie nicht ins Stadion durften. Doch Auswärtsspiele – gerade beim verhassten Nachbarn in Darmstadt – haben für den harten Kern der Eintracht-Fans eine besondere Bedeutung. Wenn ihre Mannschaft spielt, wollen sie dabei sein – auch wenn sie nichts von der Partie sehen. Es geht ihnen um das Gemeinschaftserlebnis und darum, zumindest in der Nähe des Teams zu sein.

    Doch in Darmstadt nahm der Ausflug für viele Fans ein jähes Ende. Offenbar aus Angst vor Krawallen stoppte die Polizei mehrere Gruppen und nahm alle Fans auf einer Fläche in der Nähe des Nordbades in Gewahrsam. Dort konnten die Anhänger die Partie immerhin im Radio verfolgen. Anschließend wurden sie mit Bussen des Verkehrsunternehmens Heag ins Polizeipräsidium Frankfurt gebracht und dort erkennungsdienstlich behandelt. Die meisten Fans waren zwischen 16 und 23 Uhr in Gewahrsam.

    Eine Frage der Verhältnismäßigkeit

    Dieses Vorgehen stellte einen rechtswidrigen Grundrechtseingriff dar, wie das Amtsgericht Darmstadt nach FR-Informationen in mittlerweile fünf Fällen festgestellt hat. Die Polizei hätte in jedem Fall einen Richter hinzuziehen müssen, erläuterte die Frankfurter Strafverteidigerin Waltraut Verleih, die die Eintracht-Fans vertreten hatte. Die Betroffenen hätten dem Richter persönlich vorgeführt werden müssen. Der Jurist hätte den Fans dann Gelegenheit zur Äußerung geben und eine eigene Entscheidung treffen müssen, ob der Gewahrsam aufrechterhalten wird. Schließlich hätte er nach dem Gesetz einen mit Begründung und Rechtsmittelbelehrung versehenen schriftlichen Beschluss erlassen müssen.

    Zudem stand immer die Frage der Verhältnismäßigkeit im Raum. Diese hätte der Richter prüfen müssen. Verleih berichtete von einem Fan, dessen Ehefrau mit Kindern zum Sammelplatz am Nordbad gekommen war, um – wie verabredet – mit ihm nach Hause zu fahren. „Diesen Mann hätte man gehen lassen müssen. Mit dem Weggehen, ist nach der Rechtsprechung die Gefahrenlage beseitigt – wenn es je eine gab“, so Verleih.

    Das alles geschah nicht. Zwar gab es offenbar ein Telefonat zwischen einem Richter und der Polizeiführung. Doch das alleine reicht nicht aus, um eine Freiheitsentziehung durch die Polizei zu rechtfertigen.

    Nach den Beschlüssen des Gerichts verhandelte Waltraut Verleih mit dem Polizeipräsidium Südhessen über Schadensersatz. Die 96 Fans, die sie über den Fanclubverband der Eintracht beauftragt hatten, erhalten danach jeweils 250 Euro.

    Das Polizeipräsidium Südhessen bestätigte am Donnerstag die Zahlungen. „Aufgrund eines richterlichen Beschlusses steht fest, dass es in Zusammenhang mit den Gewahrsamsnahmen am Nordbad zu einem Formfehler zwischen Polizei und Justiz kam“, sagte Sprecherin Andrea Löb der Frankfurter Rundschau.

    Rechtsanwältin Verleih sieht derweil weit mehr als einen Formfehler. Sie sprach vom Verdacht der rechtswidrigen Freiheitsberaubung.

  • Ich war damals selbst im Stadion stand aber zufällig auf der Gegengraden weil ich dort einen alten Kumpel gesehen habe. Man hat uns damals aufgefordert das Stadion schnell zu verlassen und die Polizeiaktion nicht zu behindern. Was diese staatlich bezahlten Schläger überhaupt nicht leiden können wenn sie beim Prügeln gefilmt werden, sie scheuen Kameras/Handys wie der Teufel das Weihwasser. Es bleibt nur zu hoffen das die Richter auch mal Mut haben.