Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung
Der Vorstand der BSG Chemie Leipzig e.V. lädt alle Mitglieder recht herzlich zur Mitgliederversammlung am Mittwoch, den 24. Mai 2017 ein.
Ort: Ramada-Hotel Leipzig, Schongauerstrasse 39, 04329 Leipzig
Zeit: 19.00 Uhr (ab 18.00 Uhr Registrierung der Anwesenheit am Einlass und Imbiss im Foyer, ab 18.30 Uhr Einlass in den Veranstaltungssaal)
Tagesordnung:
1. Eröffnung, Begrüßung durch den Vorstand;
2. Wahl des Versammlungsleiters und des Protokollanten;
3. Feststellung der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit;
4. Beschlussfassung der Mitgliederversammlung über die Zulassung der Öffentlichkeit;
5. Feststellung der Tagesordnung;
6. Bericht des Vorstandes über das Geschäftsjahr und den Jahresabschluss 2016 sowie Vorstellung der Etatplanung 2017;
7. Bericht des Aufsichtsrates;
8. Bericht der Revisoren über die Ergebnisse der Prüfung des Jahresabschlusses 2016;
9. Bericht aus dem Bereich Sponsoring;
10. Beschlussfassung zur Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrates;
11. Wahl des Vorstandes;
12. Wahl des Aufsichtsrates;
13. Wahl der Revisoren;
14. Anträge, Beratung und Beschlussfassung;
15. Danksagungen und Ehrungen;
16. Anträge zu Satzungsänderung, Beratung und Beschlussfassung;
17. Verabschiedung
Nach der Mitgliederversammlung wird es für alle Anwesenden die
Möglichkeit geben, in einer lockeren Diskussionsrunde noch offene Fragen
an die anwesenden Gremien zu stellen.
Die Versogung durch das
Ramada-Hotel erfolgt im Foyer vor dem Versammlungsraum. Je nach Bedarf
findet in der Zeit von 20.30 bis 21.00 Uhr eine Pause mit Imbiss statt.
Auslage der Unterlagen: Geschäftsstelle AKS, Mo bis Fr 9-13 Uhr und zusätzlich Di 17-19 Uhr
- Jahresabschluss Geschäftsjahr 2016 (01.01.2016 bis 31.12.2016, einsehbar zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung)
- Anträge aus Satzungsänderung (ab Eingang in der Geschäftsstelle)
- andere Anträge
Fragen und Antworten rund um die Mitgliederversammlung
Wer darf bei der Mitgliederversammlung dabei sein?
Teilnahmeberechtigt sind alle Vereinsmitglieder, unabhängig davon, ob
sie passives oder aktives Mitglied sind. Nicht-Vereinsmitglieder dürfen
dann teilnehmen, wenn dies mit einer 2/3-Mehrheit der Mitglieder
beschlossen wurde. In der Vergangenheit war das stets der Fall.
Wer ist stimmberechtigt?
Stimmberechtigt sind alle Vereinsmitglieder mit einer aktiven
Mitgliedschaft. Die Mitgliedschaft muss dabei mindestens vor sechs
Monaten abgeschlossen wurden sein. Nur diese Mitglieder erhalten bei der
Registrierung am Einlass einen Stimmzettel.
Ich habe noch einen Antrag auf Satzungsänderung. Was nun?
Anträge auf Satzungsänderungen müssen vor der Einladung eingegangen
sein. Ist das nicht der Fall, kannst der Antrag zwar eingereicht werden,
zur Abstimmung dazu kommt es aber erst bei der Mitgliederversammlung im
nächsten Jahr.
Quelle: http://www.chemie-leipzig.de