Der Vorstand der BSG Chemie Leipzig e.V. lädt alle Mitglieder recht herzlich zur Mitgliederversammlung am Mittwoch, den 9. Mai 2018 ein.
Ort: H4 Hotel Leipzig, Schongauerstraße 39, 04329 Leipzig
Zeit: 19.00 Uhr (ab 18.00 Uhr Registrierung der Anwesenheit am Einlass und Imbiss im Foyer, ab 18.30 Uhr Einlass in den Veranstaltungssaal)
Tagesordnung:
1. Begrüßung durch den Vorstand
2. Wahl des Versammlungsleiters und des Protokollanten
3. Beschlussfassung der Mitgliederversammlung über die Zulassung der Öffentlichkeit
4. Feststellung der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
5. Feststellung der Tagesordnung
6. Bericht des Vorstandes
7. Bericht des Aufsichtsrates
8. Bericht der Revisoren
9. Bericht zum Sponsoring
10. Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates
11. Bericht Stand Entwicklungskonzept AKS
12. Anträge, Beratung und Beschlussfassung
13. Danksagung und Ehrungen
14. Sonstiges
15. Anträge zu Satzungsänderungen, Beratung und Beschlussfassung
16. Verabschiedung
Unterlagen zur Mitgliederversammlung 2018:
- Jahresabschluss Geschäftsjahr 2017 (01.01.2017 bis 31.12.2017, einsehbar zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung)
- Anträge auf Satzungsänderung (ab Eingang in der Geschäftsstelle)
- andere Anträge
Auslage der Unterlagen zur Einsicht für Mitglieder:
Geschäftsstelle AKS, Mo 10-18 Uhr, Di bis Fr 10-16 Uhr
(Alle bis 6. Mai 2018 vorliegenden Anträge werden Mitgliedern, die mit ihrer gültigen E-Mail-Adresse im Mitglieder-Newsletter angemeldet sind, im Vorfeld der Versammlung per Newsletter zur Ansicht zur Verfügung gestellt.)
Bisher vorliegende Anträge:
- Antrag auf Satzungsänderung bzgl. §6 (Mitglieder) und §12 (Mitgliederversammlung)
- Antrag auf Änderung der Beitragsordnung
Wer darf bei der Mitgliederversammlung dabei sein?
Teilnahmeberechtigt sind alle Vereinsmitglieder, unabhängig davon, ob sie passives oder aktives Mitglied sind. Nicht-Vereinsmitglieder dürfen dann teilnehmen, wenn dies mit einer 2/3-Mehrheit der Mitglieder beschlossen wurde. In der Vergangenheit war das stets der Fall.
Wer ist stimmberechtigt?
Stimmberechtigt sind alle Vereinsmitglieder mit einer aktiven Mitgliedschaft. Die Mitgliedschaft muss dabei mindestens vor sechs Monaten abgeschlossen wurden sein. Nur diese Mitglieder erhalten bei der Registrierung am Einlass einen Stimmzettel.
Ich habe noch einen Antrag auf Satzungsänderung. Was nun?
Anträge auf Satzungsänderungen müssen vor der Einladung eingegangen sein. Ist das nicht der Fall, kann der Antrag zwar eingereicht werden, zur Abstimmung dazu kommt es aber erst bei der Mitgliederversammlung im nächsten Jahr.