Erstattung der ehemaligen FCS-Sonderumlage

  • Der Insolvensverwalter des FC Sachsen Leipzig, Herr Rechtsanwalt Heiko Kratz, möchte auf diesem Wege auch noch einmal darauf hinweisen, dass die ehemaligen Mitglieder des insolventen FC Sachsen Leipzig ihre im Jahr 2009 gezahlte Sonderumlage zurückerstattet bekommen können!
    Dazu reicht ein Schreiben mit ehemaliger FCS-Mitgliedsnummer, Namen und aktueller Kontoverbindung und wann die Überweisung damals getätigt wurde an den Insolvenzverwalter völlig aus, da die Sonderumlage zweckgebunden war. Das ganze dann absenden an:
    RA Heiko Kratz (IV des FC Sachsen Leipzig), Fregestraße 29, 04105 Leipzig.

  • Man könnte den erstatteten Betrag z.B. der BSG Chemie Leipzig bzw. der Nachwuchsarbeit der Nachwuchsspielgemeinschaft Chemie/TuS zukommen lassen.
    Quasi als Investition in die chemiesche Zukunft. Nur eine Idee meinerseits.


    Also holt euch die Kohle möglichst wieder!