Beiträge von Kneiper

    Zitat von »Sächsische Zeitung« Dienstag, 22.07.2014


    Fusion mit bitterem Nachgeschmack


    Der SV See 90 hat das Landesliga-Spielrecht nach Leipzig abgegeben. Jetzt leiden Spieler darunter, die hier bleiben wollen.


    Von Frank Thümmler


    Leipzig feiert einen neuen Fußball-Sachsenliga-Standort quasi aus dem Nichts. Der SV See dagegen ist von der fußballerischen Landkarte verschwunden. So weit – so gut. Dass jetzt aber ehemalige Spieler des nicht mehr am Spielbetrieb teilnehmenden Seer Vereins Schwierigkeiten bekommen, für eine andere Mannschaft aus der Region aufzulaufen, das stößt den Betroffenen bitter auf.
    Der neue Leipziger Verein mit prominenter Unterstützung (u. a. Leipzigs Ex-OB Wolfgang Tiefensee und Ex-Profi Heiner Backhaus als sportlicher Leiter) wollte nicht in den Ligen ganz unten anfangen, sondern wie vor ein paar Jahren Stadtkonkurrent RB gleich ein paar Ligen überspringen. Dafür war a der SV See 90 der geeignete Partner. Völlig klar, dass angesichts von rund 200 Kilometern Entfernung zwischen beiden Vereinen von einer echten Zusammenarbeit keine Rede sein kann. Darum ging es aber auch nicht.


    Spieler haben unterschieben


    Der FC International Leipzig wollte nur das Spielrecht erwerben, das die Seer nach ihrem Klassenerhalt führten, hatte im Gegenzug wohl Geld und ein Prominenten-Freundschaftsspiel im Angebot. Spielrechte können offiziell aber nicht gekauft werden. Das Sportrecht des Sächsischen Verbandes (SFV) bietet aber die Möglichkeit einer Fusion, prüft für diesen Fall nur die Zulässigkeit der Beschlüsse der Vereinsgremien.Die Einordnung in die neue Spielklasse steht auf einem anderen Blatt. „Die Mannschaft würde automatisch in die unterste Spielklasse eingeordnet werden, es sei denn, der neue Verein stellt fristgemäß einen Antrag. Dann prüfen wir, ob genügend Spieler, die dieses Spielrecht erkämpft haben, zum neuen Verein gehen und fordern eine entsprechende Unterschriftenliste. In diesem Fall sollte mindestens die Hälfte der in der Landesliga eingesetzten Seer Spieler unterschreiben“, erklärt Stephan Oberholz, SFV-Vizepräsident und zuständig für Recht und Satzungswesen. Gesagt – getan. Etwa 15 Spieler des SV See 90 haben nach SZ-Informationen auf einer solchen Liste schriftlich bestätigt, dass sie zum FC International Leipzig wechseln werden. Die Kernaussage des Seer Vereins soll gelautet haben: Das hat nichts mit dem Spielrecht für die kommende Saison zu tun. Ihr könnt trotzdem ohne Probleme wechseln. Diese Liste wurde dem SFV pünktlich vor dem 30. Mai vorgelegt, der daraufhin den FC International Leipzig in die Landesliga einordnete.


    Spielerpässe machen Probleme


    Probleme gibt es nun aber doch. Beim FC International Leipzig wird in der neuen Saison nach SZ-Informationen nicht ein (!) ehemaliger Seer Spieler auflaufen. Eine ganze Reihe Spieler wollen zu anderen Vereinen aus der Region wechseln, erhalten aber keine neuen Spielerpässe. Betroffen sind unter anderem David Preuß (will zu Bad Muskau), Ondrej Bocok (NFV Gelb-Weiß Görlitz), Robert Scheffler (Motor Cunewalde)), Ralf Ehrlich, Lukasz Szynke, Ondrej Divis, Ronny Werner (alle zum FC Stahl Rietschen), Bartkomej und Bogumil Jablonski, Oliver Nitsche und Daniel Koniecny (alle zum FV Eintracht Niesky).


    Verband lässt sich linken


    Die Begründung, die einige sportliche Leiter vom Sächsischen Fußballverband erfahren haben wollen, stimmt nicht. Demnach soll nach dem Wechsel von See nach Leipzig innerhalb der Wechselperiode bis Ende August kein zweiter Vereinswechsel erlaubt sein. „Das ist Unsinn“, sagt SFV-Vize Stephan Oberholz. „Das Mitgehen innerhalb einer Fusion ist gar kein Vereinswechsel. Unser Evangelium diesbezüglich ist die pünktliche Abmeldung der Spieler beim alten Verein. Das muss bis zum 30. Juni geschehen sein. In diesem Fall konnten sich die Spieler entweder in Leipzig oder See abmelden.“ Wenn diese Abmeldung fehlt, sei ein Wechsel tatsächlich nicht mehr möglich. Einzige Ausnahme: Der Spieler wird zum Vertragsspieler gemacht, muss dann aber mindestens 250 Euro pro Monat erhalten – zu viel für die meisten Vereine.
    Dass die Spieler diese Abmeldung vergessen haben, ist nicht unwahrscheinlich. Sie könnten ja davon ausgegangen sein, dass mit der Auflösung des SV See ihre Pässe auch so frei werden. Direkt beim FC International Leipzig unterschrieben haben sie ja nichts. Man darf gespannt sein, ob sich in den Unterlagen der Vereine plötzlich doch noch rechtzeitige Abmeldungen finden lassen. Dann würde allen geholfen sein, vor allem den Fußballern.
    So genau sollte der SFV auch nicht hinschauen. Das macht er schließlich beim neuen Landesligisten FC International Leipzig auch nicht. Der hatte schließlich die Einordnung in die Landesliga nur wegen dieser Spielerliste erhalten. Dass diese im Nachhinein nicht das Papier wert ist, auf der sie geschrieben stand, interessiert auch niemanden. „Wir können es nicht verhindern, dass sich diese Spieler vor dem 30. Juni abmelden. Und wenn wir da gelinkt worden sind, müssen wir das hinnehmen“, sagt Oberholz.

    meines Wissens sind zweite Mannschaften, sofern die Erste qualifiziert ist, nicht startberechtigt.


    edit:


    §64 SVF Durchführungsbestimmungen


    (9) Im Landespokal der Herren können sich nur 1. Mannschaften aus der 3. Liga, Regionalliga, Oberliga, Landesliga und Bezirksligen sowie die Kreispokalsieger bzw. die gemeldeten Mannschaften der KVF gem. Abs. (2) Satz 3 des abgelaufenen Spieljahres beteiligen. Dabei erhalten die Kreispokalsieger bzw. deren Vertreter stets Heimrecht. In der/den ersten Runde(n) können höherklassige Mannschaften mit Freilosen bedacht werden.
    Im Kreispokal können auch untere Mannschaften teilnehmen. Wird eine untere Mannschaft Kreispokalsieger, deren Verein bereits mit einer Mannschaft im Landespokal startberechtigt ist, dann kann im Landespokal nur die nächstplatzierte erste Mannschaft eines Vereins teilnehmen.

    hat da nicht auch der IV des FC Sachsen ein Wörtchen mitzureden, so wegen Insolvensmasse??????
    Wurde denn seitens der SGLL alles beim FC Sachsen bezahlt?
    Fragen über Fragen.
    Hoffentlich ist der Spuk bald für allemal vorbei.


    :tuete:

    am Dienstag in der LVZ


    Insolvenzverfahren gegen SG Sachsen gestern eröffnet


    LEIPZIG. Gestern, am nominell letzten Tag der Saison, ist das Insolvenzverfahren gegen die SG Sachsen Leipzig eröffnet worden. Damit steht der Verein als Absteiger aus der Fußball-Sachsenliga trotz Tabellenplatz sechs fest. Der Landesligist hatte bereits vor Wochen Insolvenz angemeldet, weil er überschuldet ist. Von der Insolvenz der Leutzscher profitiert der Döbelner SC, der als Viertletzter eigentlich hätte absteigen müssen, nun aber in der Sachsenliga bleiben darf.
    Die SG Sachsen hat sogar Mühe, die Voraussetzungen für die Landesklasse (neue Bezeichnung für die bisherige Bezirksliga) zu erfüllen. Nötig sind zum Beispiel mindestens drei Nachwuchsteams. Momentan sind die Leutzscher aber nur an zwei anrechnungsfähigen Teams in Spielgemeinschaften mit anderen Vereinen beteiligt.
    Deshalb hat der Spielausschuss des Sächsischen Fußball-Verbandes (SFV) beantragt, die SG Sachsen in die Stadtliga abzustufen. Sollte das SFV-Präsidium diesem Antrag in seiner Sitzung am 7. Juli stattgeben, kann Tresenwald Machern als bester Zweitplatzierter aus den Kreisoberligen zusätzlich neben den drei Kreismeistern (SV Süptitz, SSV Markranstädt II, HFC Colditz) in die Landesklasse Nord (Leipzig) aufsteigen. F. M.

    es ist vollbracht:


    Amtsgericht Leipzig, Aktenzeichen: 404 IN 999/14


    In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Sportgemeinschaft Sachsen Leipzig e.V., Am Sportpark 2, 04179 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , VR 5037
    vertreten durch den Vorstand Frank Weser
    vertreten durch den Vorstand Rolf Mehlhorn
    vertreten durch den Vorstand Fred Krabbes



    - wurde am 30.06.2014 um 11:45 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.



    Insolvenzverwalter ist:


    Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther, Nikolaistraße 3-5, 04109 Leipzig, Telefax: 0341 65220111 Email geschäftlich: leipzig@floether-wissing.de Telefon geschäftlich: 0341 652200



    Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 11.08.2014 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.



    Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).



    Leistungen an den Schuldner haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).



    Das schriftliche Verfahren wurde angeordnet.



    Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über



    - die Beibehaltung des bisherigen oder Wahl eines neuen Verwalters oder Treuhänders gemäß § 57 InsO


    - die Wahl eines Gläubigerausschusses gemäß § 68 InsO


    - den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO, Vorgaben zur Rechnungslegung des Insolvenzverwalters gemäß § 66 InsO und zur Verwahrung der Wertgegenstände durch den Insolvenzverwalter gemäß § 149 InsO


    - die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO


    - die Beauftragung eines Insolvenzplanes gemäß § 218 InsO


    - ggf. Anordnung oder Aufhebung der Eigenverwaltung gemäß §§ 271, 272 InsO


    - zur Anhörung über die Leistung eines Massekostenzuschusses im Falle der Massearmut und den Verzicht auf einen Rechnungslegungstermin gemäß §§ 66 und 207 InsO



    sind schriftlich bis zum 11.09.2014 beim



    Amtsgericht Leipzig
    Bernhard-Göring-Straße 64
    04275 Leipzig



    unter Angabe des Aktenzeichens einzureichen.



    Die Prüfung der angemeldeten Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren. Bis zum 11.09.2014 kann der Feststellung schriftlich widersprochen werden.



    Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden.



    Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.



    Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.




    Rechtsbehelfsbelehrung:



    Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden Beschwerde) statt.



    Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen



    bei dem Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig



    einzulegen.



    In Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, kann die Beschwerde auch bei dem Landgericht Leipzig, Harkortstraße 9, 04107 Leipzig eingelegt werden.



    Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachem Brief als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Erfolgte die Zustellung durch Aufgabe zur Post mittels einfachem Brief gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als bewirkt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.



    Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.



    Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.



    Die Beschwerde soll begründet werden.



    Die Beschwerde kann auch in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des Signaturgesetzes eingereicht werden.


    404 IN 999/14 Amtsgericht Leipzig, Insolvenzgericht, 30.06.2014

    Dienstag in der LVZ


    Böhlen interessiert am FC International


    Böhlen. Fußball-Kreisligist SV Chemie Böhlen signalisiert vorsichtiges Interesse an einer Fusion mit dem vor knapp einem Jahr gegründeten FC International Leipzig. Der neue Verein sorgte in den letzten Tagen für Furore, weil er sich selbst erst durch einen Zusammenschluss mit der Fußball-Abteilung des SV See (Niesky) dessen Sachsenliga-Spielrecht gesichert hatte (LVZ berichtete). Allerdings muss der FCI noch einige Kriterien erfüllen, um in der sechsten Liga mitspielen zu dürfen. Zum Beispiel vier Nachwuchs-Mannschaften für den Spielbetrieb melden. "Da könnten wir durchaus helfen", deutet Jochen Kunath an. Der ehemalige Böhlener DDR-Oberligaspieler fungiert als eine Art Manager des traditionsreichen Vereins.
    Der FC International hat sich besonders die Förderung sowie Integration des Nachwuchses auf die - orangene - Vereinsfahne geschrieben und ist gegenwärtig dabei, bis zum Saisonstart in der Sachsenliga am 9. August eine wettbewerbsfähige erste Mannschaft auf die Beine zu stellen.
    Böhlen indes hat eine respektable Tradition. Der Verein spielte zwischen 1977 und 1983, unterbrochen durch zwei Abstiege, vier Jahre in der Oberliga, damals höchste Spielklasse der DDR. F. M.


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