Drei Jahre nach dem Leipziger Derby: Freispruch für Chemie-Fans in dritter Instanz bestätigt
Das Oberlandesgericht in Bautzen hat die Freisprüche gegen Fans der BSG Chemie Leipzig wegen angeblicher Straftaten während des Derbys beim 1. FC Lok im November 2017 bestätigt. Das Vorgehen der Staatsanwaltschaft in dem Fall sorgt bei Verteidiger Christian Friedrich für Verwunderung. Von 30 Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit besagter Regionalliga-Partie konnte die Anklagebehörde lediglich in zwei Fällen Verurteilungen erreichen.
Leipzig. Das Derby zwischen dem 1. FC Lokomotive Leipzig und der BSG Chemie Leipzig im November 2017 im Bruno-Plache-Stadion hat mehr als drei Jahre später mindestens in Teilen ein juristisches Ende gefunden. Am Freitag bestätigte das Oberlandesgericht (OLG) in Bautzen zwei Freisprüche des Landgerichts für Fans der Grün-Weißen. Die Staatsanwaltschaft in Leipzig war zuvor in Revision gegangen. Den Anhängern waren Verstöße gegen das Sächsische Versammlungsgesetz vorgeworfen worden.
Weg durch drei Instanzen
Bereits im Vorfeld hatte des Rechtshilfekollektiv der BSG Chemie (RHK) der Anklagebehörde einen merkwürdigen "Ermittlungseifer" vorgeworfen. Christian Friedrich, der ingesamt sechs Mandanten vertrat, die im Nachgang des Derbys Strafbefehle erhalten hatten, pflichtet dieser Einschätzung bei – „absolut“ so Friedrich. Gegen seine Mandanten war im Rahmen des Paragraphen 28, Absatz 2 (Vermummung, um die Identitätsfeststellung absichtlich zu verschleiern) ermittelt worden. Laut Friedrich waren alle sechs Betroffenen zuvor „strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten“. Dies ist auch dem Urteil des Landgerichts zu entnehmen, das dem SPORTBUZZER vorliegt.
Wie die Mühlen der Justiz mahlten, sei an einem Beispiel erklärt. Das Amtsgericht Leipzig hatte einen der nun endgültig freigesprochenen Chemie-Anhänger im Sommer 2020 zunächst zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 40 Euro verurteilt, immerhin also 1200 Euro. Dagegen hatte er Revision eingelegt. Das Landgericht der Messestadt folgte den Argumenten der Verteidigung und sprach den Angeklagten am 9. November 2020 in zweiter Instanz frei. Dagegen wiederum legte die Staatsanwaltschaft Revision ein und unterlag nun vor dem Oberlandesgericht erneut.
Videomaterial nicht ausreichend gesichtet?
Aber was war überhaupt Ausgangspunkt all dessen? Während des Derbys vor reichlich drei Jahren waren im Fanblock der BSG Pyrotechnik gezündet und gegnerische Fanuntensilien verbrannt worden. Diese Vergehen ahndete das Sportgericht des Nordostdeutschen Fußball-Verbandes, brummte Gastgeber Lok 12.000 Euro und der BSG 10.000 Euro Geldstrafe auf. Polizei und Staatsanwaltschaft beschäftigten sich darüber hinaus mit einzelnen Personen. Dabei geriet auch der Mandant von Christian Friedrich ins Visier der Ermittler. Er hatte, während in seiner unmittelbaren Umgebung Flammen loderten, seinen Fanschal mit einer Hand über das Gesicht gehalten, um sich vor dem entstandenen Rauch zu schützen. Der Vorgang dauerte wenige Minuten. Zuvor hatte der Fan über zwei Stunden ohne Gesichtsbedeckung im Gästeblock an ein und demselben Platz gestanden. Trotzdem urteilte das Amtsgericht, dass er sich durch diese Geste mutwillig der Identifizierung entziehen wollte.
Für Rechtsanwalt Friedrich steht fest, dass das sehr umfangreiche Videomaterial des Spieltags von den Richtern in der ersten Instanz nur sehr selektiv in Augenschein genommen wurde. Daher beantragte er für die Verhandlung am Landgericht eine sorgfältigere Prüfung hinsichtlich der Anklage. Insgesamt 1,6 TeraByte Videomaterial existieren von besagtem Derby. Allein im Bruno-Plache-Stadion lag die Anzahl der eingesetzten Kameras im zweistelligen Bereich. Die genaue Überprüfung des Materials ergab schließlich, dass „schlicht und ergreifend kein Anfangsverdacht der Vermummung“ vorlag, so der Verteidiger. Der Richter in der zweiten Instanz folgte bei dem Freispruch dieser Argumentation.
Friedrich kommt zu dem Schluss: „Die von der Staatsanwaltschaft angestrebten Revisionen gegen die Freisprüche beim OLG in Dresden unterstreichen, dass ein starker Staat gegen Fußballfans vorgehen will.“ Das passiert „unter eindeutigem politischen Druck“, wobei aus seinen Erfahrungen im Prozess im Zusammenhang mit dem Überfall auf Connewitz 2016 auch ablesbar ist, dass „mit zweierlei Maß“ vorgegangen wird.
Staatsanwaltschaft wehrt sich
Gegen diesen Vorwurf wehrt sich die Anklagebehörde. Kein politischer Druck, „sondern auf eine die Staatsanwaltschaft bindende gesetzliche Grundlage“, leitete die Untersuchungen, teilte sie auf SPORTBUZZER-Anfrage mit. „Das Fußballstadion ist kein rechtsfreier Raum“, so Staatsanwältin Jana Friedrich. Sie erklärt, dass es für „Außenstehende“ nicht verständlich gewesen wäre, wenn keine Ermittlungen stattgefunden hätten. Allerdings konnte der Anfangsverdacht des schweren Landfriedensbruchs „zumindest gegen die namentlich bekannt gemachten Personen aus beiden Fanlagern mit den zur Anklageerhebung erforderlichen Beweismitteln nicht weiter untersetzt werden.“
Der „Ermittlungseifer der Staatsanwaltschaft findet seine Grundlage in der Strafprozessordnung und ist nicht losgelöst von den der Staatsanwaltschaft zugewiesenen Aufgaben der Strafverfolgung zu sehen.“ In ihren Ausführungen zu den vorliegenden Fällen beschreibt Friedrich „Verwendung von Pyrotechnik, das Anlegen von Vermummung und das Abfeuern von Pyrotechnik auf die Anhänger der jeweils gegnerischen Mannschaft sowie auf Polizeibeamte“ und die Verurteilung durch das Sportgericht. Mit den am Freitag stattgefundenen Revisionsverfahren hat das dann aber nichts zu tun. Denn in Dresden urteilte das OLG: „Es sind keine Rechtsfehler erkennbar und der Tatbestand der Vermummung wird nicht erfüllt.“
Kaum Verurteilungen
Die Bilanz der Ermittlungen rund um das Derby im November 2017 sieht aktuell so aus: Von 30 Ermittlungsverfahren steht eine Hauptverhandlung noch aus, zwei Geldstrafen wurden verhängt, acht Fans freigesprochen und der Rest – 19 – eingestellt. Das geht aus der Antwort des sächsischen Justizministeriums auf eine Kleine Anfrage der Landtagsabgeordneten Juliane Nagel (Die Linke) zu Jahresbeginn hervor.
Die Politikerin begrüßt daher die Bestätigung der Freisprüche. „Vor dem Hintergrund des Ermittlungseifers, den die Behörden gegen Fans der BSG Chemie an den Tag gelegt haben, macht die Bilanz der Verfahren schon stutzig. Die Staatsanwaltschaft scheute sich nicht, auf einer fraglichen Faktenbasis Anklage zu erheben. Alles frei nach dem Motto, dass es sich mit Fußballfans doch machen lässt.“
Auch das Rechtshilfekollektiv begrüßte die Entscheidung am Freitag. Pressesprecherin Miriam Feldmann hielt dabei fest: „Das Landgericht und das Oberlandesgericht haben juristisch sauber argumentiert, warum die Fans von den Tatvorwürfen freizusprechen sind. Problematisch erscheint uns nach wie vor das Vorgehen der Leipziger Polizei und Staatsanwaltschaft.“ Das RHK prüft derzeit, „ob möglicherweise Rechtsbeugung vorliegt.“
Quelle: https://www.sportbuzzer.de/art…-fans-in-dritter-instanz/