Hat eigentlich kaum noch was mit Chemie zu tun, was ein Ex-Spieler nach seiner aktiven Zeit veranstaltet hat. Deshalb hab ichs mal in die Rubrik "Allgemeines" sortiert.
Hundertfacher Betrug: Ex-Kicker von Chemie Leipzig muss ins Gefängnis
Ein ehemaliger Fußballer der BSG Chemie Leipzig muss für mehrere Jahre hinter Gitter. Der 38-Jährige hat in Hunderten Fällen Betrügereien begangen. Er legte ein Geständnis ab. Die Namen von Komplizen blieben jedoch im Dunkeln.
Frank Döring 25.01.2024, 15:46 Uhr
Leipzig. Sein umfassendes Geständnis bewahrte ihn vor einer noch höheren Strafe: Ein ehemaliger Fußballer der BSG Chemie Leipzig muss wegen Hunderter Betrugsfälle für fast fünf Jahre ins Gefängnis. Norman G. (38) hatte in dem seit fast drei Monaten laufenden Prozess die Tatvorwürfe eingeräumt. Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts verurteilte ihn am Donnerstag gemäß eines zuvor ausgehandelten Deals.
Ursprünglich angeklagt waren 654 Fälle mit einem Gesamtschaden in Höhe von knapp 250 000 Euro. Es ging unter anderem um gewerbsmäßgen Bandendiebstahl, um Urkundenfälschung, Computerbetrug und das Ausspähen von Daten. Auf 12o Seiten Anklageschrift listete die Generalstaatsanwaltschaft die kriminelle Karriere des Ex-Kickers auf.
Abnehmer zahlten 500 Euro für ein Fake-Konto
Demnach soll Norman G. von 2019 bis zu seiner Festnahme am 26. Januar 2023 von seiner Wohnung in Altlindenau Opfer in ganz Deutschland betrogen haben. Nach Erkenntnissen der Ermittler soll er Bankkonten im In- und Ausland mit falschen Identitäten eröffnet und entsprechende Daten im Darknet beschafft haben. Abnehmer zahlten laut Anklage 500 Euro für ein solches Fake-Konto. In weiteren Fällen habe er fremde E-Mail-Postfächer und Accounts für Online-Banking gehackt, um durch Abbuchungen, Direktüberweisungen und Lastschriftverfahren Gelder auf seine Konten umzuleiten.
Selbst Abbuchungssysteme bei Firmen soll der Angeklagte manipuliert haben, um Kundengeld umzuleiten. Weitere Summen sollen laut Generalstaatsanwaltschaft auch durch gefakte und manipulierte Spendenkonten geflossen sein. Bei den Ermittlungen stießen die Behörden ferner auf betrügerische Verkaufsangebote, bei denen Norman G. mit Komplizen Geld von Kunden kassiert, aber nie etwas geliefert habe. Aktenkundig ist auch der umgekehrte Modus, wonach Waren bestellt, aber nie bezahlt wurden. Mit dem ergaunerten Geld habe der arbeitslose Ex-Torjäger seine Drogen- und Spielsucht finanziert, so die Staatsanwaltschaft. Nach dem Ende seiner Fußballkarriere und der Trennung von seiner Verlobten seien auch Schulden angewachsen.
„Die Kammer hat sich davon überzeugt, dass der Angeklagte schuldig ist“, erklärte der Vorsitzende Richter Karsten Nickel am Donnerstag zur Urteilsverkündung. Norman G. habe seine kriminellen Aktivitäten im Laufe der Zeit angepasst, um immer weitere Taten begehen zu können. Bereits im Ermittlungsverfahren hatte der einstige Fußballer seine Taten gestanden. „Das ist nach den Erfahrungen der Wirtschaftsstrafkammer ungewöhnlich“, lobte Nickel die Kooperationsbereitschaft des Angeklagten. Andernfalls wäre eine deutlich umfangreichere Beweisaufnahme nötig gewesen. Zudem hatte Norman G. den Ermittlern die Zugangsdaten seines Handys gegeben, was nach Informationen des Gerichts ebenfalls eher selten vorkommt.
Razzia des Landeskriminalamtes gegen Betrugsnetzwerk
Anfang 2023 war ein riesiges Betrugsnetzwerk ins Visier der Behörden geraten. Neben Norman G. hatte die Generalstaatsanwaltschaft zwölf Beschuldigte im Visier, zehn Männer (27 bis 57 Jahre) und zwei Frauen (24 und 38). Bei einer Razzia am 26. Januar mit über 80 Angehörigen des Landeskriminalamtes Sachsen und dessen Cybercrime Competence Center sowie der integrierten Ermittlungseinheit Ines wurden zahlreiche Mobiltelefone, Computer und Speichermedien sichergestellt. Gleichwohl blieben Mittäter im Dunkeln. Wie der Richter sagte, stehe die Frage zu weiteren möglichen Tatbeteiligten nach wie vor im Raum.
Für sein Geständnis stellte die Strafkammer dem Angeklagten einen Strafrahmen in Aussicht, dessen untere Grenze bei etwas mehr als viereinhalb Jahren lag. Verteidiger Christian Friedrich plädierte auf eine Strafe in diesem Bereich, während die Generalstaatsanwaltschaft fünf Jahre und zwei Monate Haft forderte. Das Landgericht schickte den Angeklagten letztlich für vier Jahre und elf Monate hinter Gitter, ein Teil der Fälle wurde eingestellt. Zudem ordneten die Richter die Einziehung von Wertersatz – der Umfang des aus den Taten erzielten Ertrages – in Höhe von knapp 180 000 Euro an.
LVZ