Neues vom Altherrengremium des DFB

  • Amtsgericht Cottbus hebt Auflage des DFB auf


    Ungültigkeit der Dauerkarten aufgehoben
    Das Amtsgericht Cottbus hat einem klagenden Dauerkarteninhaber am Dienstag Recht gegeben und die vom Deutschen Fußball-Bund im Rahmen des Strafmaßes ausgesprochene Ungültigkeit der Saisontickets beim Heimspiel gegen den FC St. Pauli aufgehoben. Die Blöcke G, H und I bleiben am Donnerstag dagegen gesperrt.
    „Es ist richtig, dass ein langjähriger Dauerkarteninhaber eine Aufhebung der Dauerkarten-Ungültigkeit für das Spiel gegen den FC St. Pauli zivilrechtlich erstritten hat. Der FC Energie ist nunmehr laut Urteilsbegründung verpflichtet, ihm Einlass in einen adäquaten anderen Bereich des Stadions zu gewähren. Da wir natürlich nicht mit zweierlei Maß messen können und wollen, gilt die Aussage des Amtsgerichts somit auch für alle Dauerkartenbesitzer der besagten Nordwand-Blöcke. Entsprechende Plätze werden nach freien Kapazitäten durch den Ordnungsdienst zugewiesen“, erklärt Normen Kothe.
    Der FCE-Geschäftsführer fügt hinzu: „Wir sitzen als Verein zwischen den Stühlen, unterliegen einerseits der Sportgerichtsbarkeit des DFB, aber natürlich auch den Beschlüssen des Amtsgerichts. Die Urteile beider Instanzen sind für uns als Verein bindend, selbst wenn sie sich wie in diesem Fall „beißen“. Im Rahmen der intensiven Auseinandersetzung mit dem DFB bei der Verhandlung des Strafmaßes hatten wir mehrfach vorgetragen, dass Einzelne und nicht kollektiv unsere Nordwandbesucher für das Werfen von Gegenständen verantwortlich sind. Aus erzieherischen Erwägungen hielt der DFB dennoch an der Maßnahme fest, die Dauerkarten an diesem einen Tag für ungültig zu erklären.“
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    Quelle: http://www.fcenergie.de/news/u…er-dauerkarten-aufgehoben