DFB bekommt Gegenwind...aus Jena

  • Jena wehrt sich gegen Strafe des DFB

    Das DFB-Sportgericht hat den FC Carl Zeiss Jena zu einer hohen Geldstrafe verurteilt. Der Verein will das Urteil weiter anfechten. Der Fall zeigt: Vieles an der Rechtsprechung des DFB-Sportgerichts ist unklar.Worum geht es konkret? Beim Drittligaspiel FC Carl Zeiss Jena gegen die SG Sonnenhof Großaspach (28. Juli 2018) hatten FCC-Anhänger Pyrotechnik gezündet. Der DFB verurteilte den Verein zu einer Geldstrafe von 3.500 Euro. Jena legte Einspruch ein und bat darum, dass das Verfahren mit anderen ähnlichen Fällen zusammengelegt werde, um Gerichtskosten zu sparen. Am Ende muss der Klub dann 24.900 Euro zahlen.

    Der Fall zeigt gleich mehrere Probleme, die die deutschen Fan- und Ultraszenen bei den Urteilen des DFB-Sportgerichts sehen. Sie hatten bereits im Dezember 2017 ein Positionspapier "Forderungskatalog Sportberichtsbarkeit" formuliert.

    1. Haftung und Strafe:

    Das Grundproblem bei vielen Urteilen des Gerichts, so argumentiert auch der FCC: Ein Verein haftet und wird für ein Vergehen bestraft, das er nicht selbst begangen hat. In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes gilt dazu das sogenannte "Verschuldensprinzip". Demnach kann eine Strafe nur dann ausgesprochen werden, wenn zuvor festgestellt worden ist, dass es ein Verschulden gab. Jena selbst ist davon überzeugt, alles versucht zu haben, um das Abbrennen von Pyrotechnik im Spiel gegen Großaspach zu verhindern. Diese Vorfälle komplett zu verhindern, sei allerdings nicht möglich, sagte FCC-Geschäftsführer Chris Förster.

    2. Zusammenziehen von Strafen:

    Die Summe von 24.900 Euro entstand, weil der FC Carl Zeiss gleich für mehrere Vergehen seiner Fans verurteilt worden war. Neben dem Vorfall gegen Großaspach ging es dabei um folgende Fälle:


    -In der ersten Runde des DFB-Pokals gegen Union Berlin (19. August 2018) brannten Jenaer Anhänger Pyrotechnik ab und warfen Papierrollen in Richtung des Schiedsrichterassistenten. Die DFB-Strafe: 20.500 Euro.


    -Beim Drittligaspiel gegen Eintracht Braunschweig (14. September 2018) warfen Jenaer Fans Gegenstände zur Eckfahne. Dafür wurden 900 Euro Strafe verhängt.

    Die deutsche Fan- und Ultraszenen verurteilen die Vorgehensweise des DFB mehrere Fälle zusammenzufassen als ungerecht. Carl Zeiss Jena agierte in diesem Fall also juristisch gegen die Sichtweise der Fanszenen.


    Eine alte Fankritik lautet, dass das DFB-Sportgericht "in hohem Maße intransparent" sei. Deshalb sei häufig nicht nachvollziehbar, wie die Strafen zustande kämen. Auf diese Kritik hat der DFB mittlerweile reagiert und einen offiziellen Strafenkatalog festgelegt. Dort ist detailliert einsehbar, welches Vergehen mit welcher Geldstrafe geahndet wird. So kostet beispielweise das Zünden einer einzigen Pyro-Fackel in der 3. Liga 750 Euro.

    3. Vereine können Fans verantwortlich machen:

    Das Oberlandesgericht Köln entschied 2015: Der Verein kann einen Zuschauer für einen Schaden, der durch Pyrotechnik entsteht, haftbar machen. Der 1. FC Köln hatte damals einen Fan verklagt, der einen Knallkörper gezündet hatte. Der Verein bekam Recht, der Fan musste rund 20.000 Euro an den Klub zahlen. Das soll beim Verein einen Anreiz schaffen, konkrete Täter aus der eigenen Fanszene zu benennen, die dann ebenfalls haftbar gemacht werden können. Im Positionspapier der deutschen Fan- und Ultraszenen wird dieses Vorgehen als "in hohem Maße asozial" bezeichnet und abgelehnt. Sie argumentieren, dass die Höhe der Geldstrafe unverhältnismäßig sei.

    Jena kann sich Gang vors Zivilgericht vorstellen

    Der Fall Carl Zeiss Jena zeigt: Die Unklarheiten bei den Urteilen des DFB-Sportgerichts sind ein Problem für die Vereine. Der FCC will laut Geschäftsführer Förster die letzte Verhandlungsrunde beim DFB abwarten. Sollte das Sportgericht wieder so entscheiden, werde Jena darüber nachdenken, ein ordentliches Gericht anzurufen, sagte Förster dem MDR. "Es ist eine gewisse Wahrscheinlichkeit dabei, dass wir sagen, wir lassen es jetzt darauf nicht beruhen, sondern gehen den Weg weiter", so Förster.


    Quelle:  https://www.mdr.de/sport/fussball_3l/jena-gegen-dfb-sportgericht-100.html



    Ich bin der Meinung, Chemie (und andere Vereine) sollte diese Klage von Jena unterstützen, erstmal moralisch und dann (nach unseren Möglichkeiten) auch finanziell.