SG Lummerland und andere : 50%+x Regel für Mannschaftsübertritte zu anderen Vereinen ?

  • So , nachdem das Thema durch die alte Datenbank von Samstag Nacht verschüttet gegangen ist, hier nochmal das "Problem":



    Gibt es diese 50%+x Regel nun für den FCS II oder nicht?
    Ebenso musste ja mit der Ersten von BW beim Übertritt zu Chemie verfahren wurden sein

  • Ich würde mal stark behaupten - JA. Denn auch für eine Zweite Mannschaft müssen vor der Saison Spieler dem Verband gemeldet werden. Diese müsste man nun eigentlich als Grundlage nehmen für die 50% Regel. Da dürften meines Erachtens nicht einmal Leute aus der Ersten Mannschaft hineinzählen (falls da überhaupt einer zur SGLL geht). Man könnte nun darauhin einiges spekulieren, warum auf Seiten der SGLL nichts über die Besetzung ihrer Mannschaft zu erfahren ist. Naja, abwarten und Tee trinken, ach nee lieber :prost:!

  • Kann aber auch sein das man die II. zum Nachwuchs zählt welchen die SGLL für viel Geld beim IV aufgekauft hat.


    Meines Erachtens gilt aber diese Regelung auch für Nachwuchsteams, so dass letztlich aus jeder Mannschaft mindestens 50% zum neuen Verein übertreten müssen, um das Spielrecht mitzunehmen. So hatte ich es zumindest beim Lesen verstanden. Aber so richtig blickt wohl irgendwie keiner mehr durch. ;)

  • Also ich glaube nicht, dass die Zweite Mannschaft zum Nachwuchs zählt, da es sich ja eigentlich vorrangig um eine Männermannschaft handelt. Mit dem durchblicken ist wirklich so ne Sache, da man beim SFV oder DFB in den Statuten irgendwie nüscht findet. Aber vielleicht findet sich hier ja noch irgendein Intelligenzbolzen der uns aufklären kann. Der Kupfer oder der Steinchenrücker kennen sich doch mit dem Gesetz so gut aus ... Duck un wech :whistling:

  • War heute bei meinen Freund Staffelleiter Namen nenne ich nicht aber der weiß es ganz genau was heute Abend inder Versammlung besprochen wird.
    Es geht tatsächlich darum daß heute die SGLL ihre Abschlußmeldung an Spielern der einzelnen Mannschaften abgeben muß .Weil einige Kinder wieder abgesprungen sind ,muß die Spielerstärke die gefordert wird (80) nicht unterschreiten ,liegt wohl nach dessen Wissen bei (84),
    das bedeutet wenn die 80 unterschritten wird spielt die SGLL in der Bezirksliga , sollte nicht in der LL ,denn in den statuten steht das 50 % des alten Vereins sich dem neuen anschließen muß , haben daß mit unserem Verein Ablaß beim Zusammenschluß mit Mügeln zu Mügeln - Ablaß vor zwei Jahren auch schon beachten müssen diese Regelung !

  • Ich würde nicht immer alles für bare Münzenehmen was in den Foren geschrieben wird!


    1. kann das Spielrecht nicht verkauft werden, die SGLL hat die Insolvenzmasse erstanden, warum man dafür so viel zahlt verstehe ich jedoch nicht
    2. nach meinem Verständnis geht es nicht darum, wieviele insgesamt von einem Verein wechseln, sondern wieviele von den jeweiligen Mannschaften
    3. gleichfalls wenn die SGLL nicht die geforderten 51% erreicht bei einer Mannschaft, sollte das Spielrecht verfallen,wie bei der ersten Mannschaft und wenn man das Spielrecht nicht erhält, startet man als Neuer Verein in der untersten Spielklasse


    ich lass mich aber auch gerne eines besseren belehren

  • Leider ist mir im ersten Beitrag ein Fehler unterlaufen es muß bei der Mindest Mitgliederstärke 180 heißen , Sorry für den Fehler .Weiß schon jemand wie das Urteil heute Abend ausfiehl ? LVZ online hatte noch keine Nachricht im Netz . Wer was weiß kann es ja mal kund Tun !