Bereits im August 2012 war der Vorstand der BSG Chemie Leipzig zu Gast im Amt für Sport der Stadt Leipzig, um Einsicht in die Belege zu nehmen, die der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2011 zugrunde liegen. Die uns durch das Sportamt vorgelegten Belege genügten, wie bereits in einer früheren Mitteilung des Vorstands der BSG Chemie Leipzig mitgeteilt, nicht den Ansprüchen an eine ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung.
Die vertragsgemäß vereinbarte Möglichkeit der Einsichtnahme in die Abrechnungsunterlagen muss nicht durch die Stadt Leipzig, sondern gemäß des bestehenden Unternutzungsvertrages durch die SG Leipzig Leutzsch (SG LL) gewährt werden. Die verschiedenen Beanstandungen wurden sowohl der SG Leipzig Leutzsch, als auch dem Amt für Sport der Stadt Leipzig unverzüglich mitgeteilt. Eine Behebung oder Übersendung korrekter Nachweise stand bislang, trotz mehrfacher Zusagen im Rahmen von Vorstandgesprächen beider Vereine, aus.
Am 26.02.2013 ging der BSG Chemie nun per Post mit anwaltlichem Schreiben der rechtlichen Vertretung der SG Leipzig Leutzsch eine Zusammenstellung der angeforderten Belege zu. Als Frist für die Prüfung der Unterlagen und Begleichung der ausgesetzten bzw. gekürzten Zahlungen der BSG Chemie Leipzig wurde der 08.03.2013 gesetzt.
Nach eingehender Prüfung durch die Kontrollgremien der BSG Chemie Leipzig, deren Rechtsbeistand sowie einer weiteren, neutralen Prüfungsinstanz, mussten erhebliche Ungereimtheiten und fehlerhafte Belegführung konstatiert werden. Die von der SG Leipzig Leutzsch eingeforderten, zusätzlichen Nachzahlungen sowie die gekürzten bzw. einbehaltenen Pauschalzahlungen entbehren demnach in Größenordnung weiterhin nachvollziehbaren Grundlagen.
Der Vorstand der BSG Chemie Leipzig hat deshalb auf anwaltliches Anraten und zum Schutz des eigenen Vereins einstimmig beschlossen, direkte Zahlungen an die SG Leipzig Leutzsch weiterhin auszusetzen. Die aufgelaufenen Beträge werden auf ein Drittkonto eingezahlt und dort bis zur endgültigen Klärung der Rechtslage verwahrt.
Darüber hinaus wird der Rechtsbeistand der BSG Chemie Leipzig beauftragt, weitere rechtliche Schritte zu prüfen, um mögliche Schadensersatzforderungen seitens der Stadt Leipzig und deren Versorgungsträgern von unserem Verein vorsorglich abzuwenden.
Der SG Leipzig Leutzsch wird ein diesbezügliches Schreiben zugestellt und eine angemessene Frist zur Klärung und Nachweisführung der betreffenden Punkte übersandt.
Leipzig, den 07.03.2013
BSG Chemie Leipzig e.V.
Vorstand