Erklärung Fanintiative (Fanclubverband SGSL)

  • erstmal ein Kommentar/Bericht aus der heutigen gedruckten LVZ von Torsten Teichert:



    Oh mein Gott wo soll ich nur mit korrigieren dieses von einem offensichtlich völlig ahnungslosen LVZ Mitarbeiters verfassten Artikles anfangen? :kopf:
    -"Denn jetzt gehen Anhänger in die Offensive und wollen über ihre gemeinsame Faninitiative Leipzig Leutzsch e. V. (früher Fanclubverband) ordentlich Druck machen" Also Herr Teichert sowohl Fanclubverband als auch Fanitiative LL waren und sind ausschließlich Vereinigungen der Fans des Vereines SGLL/ SGSL. Für ein "gemeinsam" müßten doch zumindest auch die Fans BEIDER Vereine in dieser Initiative organisiert sein, oder übersteigt das ihre "journalistische" Logik?
    -"Selbst Chemie-Trainer André Schönitz verkündete bei einer großen Informationsveranstaltung für "alle Freunde des Leutzscher Fußballs" am Freitagabend, dass er sich neben dem angepeilten Aufstieg in die Landesliga ab Sommer nur noch einen grün-weißen Verein wünscht."
    Das dieser Wunsch nicht ausschließlich der Wunsch nach einer Fusion ist sondern auch eine andere Deutungsmöglichkeit zuläßt übersteigt sicher auch ihren "journalistischen" Verstand. Als Hinweis: lesen Sie sich mal den letzten Satz untenstehender Erklärung der Faninitiative durch! :zaun:
    -und nun das "stärkste" Stück Journalismus: "Vor allem die Chemie-Spitzen wollen bisher möglichst schon "vorher" alle Zahlen bekommen. Was sie anscheinend nicht wissen: So funktioniert es aber auch in der Wirtschaft nicht. Erst wenn zwei Unternehmen die Verhandlungen über eine gemeinsame Zukunft begonnen haben, wird ein "Datenraum" zum Austausch der Fakten für einen kleinen Kreis an Fachkräften geschaffen. Diese Informationen dienen dann als Grundlage für das weitere Vorgehen." Herr Teichert erklärt den Fans und der Welt die Freie Wirtschaft :LOL: ! Das ein EINGETRAGENER GEMEINNÜTZIGER VEREIN wie die SGLL bzw der SGSL erstmal keine Firma der Freien Wirtschaft ist ,sondern seinen Jahresabschluss und seine Bilanzen zumindest seinen Mitgliedern jährlich vorlegen muss, ist Ihnen sicher neu. Sicher neu ist Ihnen auch ,daß dies seit Bestehen der SGLL/SGSL noch nicht einmal passiert ist!
    :jamal:



    Mal abgesehen von den ahnungslosen Kommentar eines Herrn Teichert in der LVZ ist die eigentliche Erklärung der Fanitiative für mich auf jedem Fall lesenswert und auf den Ersten Blick meiner Meinung nach ein Gutes realisierbares Statement das ich so unterschreiben würde:


    Erklärung der Faninitiative Leipzig Leutzsch e.V.
    Erarbeitet in der MV am 23.02.2014
    Angenommen mit den Stimmen der Vertretern von 4 Fanclubs
    Dagegen der Vertreter eines Fanclubs
    Enthaltung der Vertreter eines Fanclubs



    Die Situation mit 2 grün weißen Vereinen im AKS ist nicht zukunftsweisend.
    Beide Vereine für sich sind sportlich nicht wettbewerbsfähig.
    Der Niedergang des AKS ist augenscheinlich.


    Daher halten wir es für unumgänglich, dass sich die SG Sachsen Leipzig e.V. und die BSG Chemie Leipzig e.V. zu einem grün weißen Verein zusammenschließen.


    Die Faninitiative ist sich der Steinigkeit dieses Weges bewusst.


    Wir erklären daher bereits heute;


    Die Verschmelzung solle durch Aufnahme der SG Sachsen Leipzig e.V. in die BSG Chemie Leipzig e.V. vollzogen werden. Als Verhandlungsbasis soll der sogenannte Rohentwurf des Verschmelzungsvertrages, welcher beiden Vorständen bereits seit Herbst 2012 vorliegt dienen.


    In der Faninitiative sind Mitglieder beider Vereine versammelt.
    Wir werden entsprechende Anträge in die MV beider Vereine einbringen, damit auch der Vorstand der BSG Chemie Leipzig e.V. und der SG Sachsen Leipzig e.V. eine qualifiziertes Verhandlungsmandat durch ihre MV’s bekommen.


    Dessen ungeachtet sind die Vorstände gefordert bereits zeitnah Gespräche über die Ausgestaltung der Verschmelzung zu beginnen.


    Wir sind uns bewusst, dass der durch den SFV aus Gründen der Spielordnung gesetzte Zeitrahmen bis 31. Mai 2014 aus verfahrensrechtlichen Gründen kaum zu realisieren ist.


    Daher fordern wir beide Vereine auf, ihre Jugendmannschaften in eine gemeinsame Spielgemeinschaft im AKS zum 01. Juli 2014 einzubringen.


    Die Federführung der Mannschaften soll alternierend erfolgen.


    A-Jugend SpG Chemie / Sachen
    B-Jugend SpG Sachsen / Chemie u.s.w.



    Wir fordern den Vorstand der SG auf, der BSG Chemie das Cetering für die Heimspiele der 1. Herren abgabefrei zu gestatten. Die Gestattung ist befristet bis vorerst 30. Juni 2014.


    Wir fordern den Vorstand der BSG Chemie auf, durch geeignet Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass der AKS nach den Heimspielen in zumutbarem Zustand übergeben wird.


    Wir fordern die Anhänger beider Vereine auf, ab sofort Sachbeschädigung zu unterlassen und diese auch gegen die eigenen Fans zu unterbinden.


    Der AKS ist unser gemeinsames Wohnzimmer.


    Wir fordern vom Aufsichtsrat der SG Sachsen die Einberufung einer gemeinsamen Sitzung des Aufsichtsrates, des Vorstandes, der Fanräte, der Moderatoren Sportfreunde Till und Breuer sowie des letzten Revisors des FC Sachsen, Sportfreund Stelzer und den Vertreter der Leutzscher Einheit Sportfreunde Köhler und Vetter.


    In dieser Sitzung ist der Vorstand der SG Sachsen Leipzig e.V. gefordert, die Jahresabschlüsse 2011/12 und 2012/13 offenzulegen, die Fortführungsprognose zur Kenntnis zu bringen sowie einen aktuellen Lagebericht über den Stand der Aktiva und Passiva vorzulegen. Die Teilnehmer sind gefordert sich dezidiert mit den einzelnen Positionen zu befassen.


    ********


    Die zur MV der Faninitiative anwesenden Mitglieder der BSG Chemie Leipzig e.V. erklären, dass niemand der SG Sachsen Leipzig e.V. derartiges wünscht. Das Zusammengehen möge durch Verschmelzung erfolgen. Ist dies jedoch aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich, so erklären die Anwesenden, dass es in diesem fast 3 Jahre andauernden Kampf der beiden Vereine und Fanszenen keinen Sieger sondern lediglich einen übriggebliebenen Verein gibt, welcher den Sportfreunden des anderen die Hand reichen möge.


  • Hier mal der s.g. Verschmelzungsvertrag von Herrn Stelzer aus deren Forum


    Verschmelzungsvertrag (Entwurf 28-10-2012)



    § 1 Vertragsgegenstand


    Der im Vereinsregister des Amtsgerichts Leipzig unter Nummer 5037 eingetragene Verein


    Sportgemeinschaft Leipzig Leutzsch e.V.


    mit Sitz in Leipzig überträgt sein Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Ausschluss der Abwicklung und Liquidation (§§ 41 ff. BGB)


    - im Folgenden der "übertragende Verein" genannt -


    im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme


    gem. §§ 4 ff. UmwG auf den im Vereinsregister des Amtsgerichts Leipzig unter Nummer 2922 eingetragenen Verein


    Betriebssportgemeinschaft Chemie Leipzig e.V.


    mit Sitz in Leipzig


    - im Folgenden der "übernehmende Verein" genannt -



    § 2 Mitgliedschaftsverhältnisse


    (1) Der übernehmende Verein gewährt den Mitgliedern des übertragenden Vereins je die Rechte als Mitglied in dem aufnehmenden Verein.


    (2) Jedes ehemalige Mitglied des übertragenden Vereins kann bis zum Ablauf des Kalenderjahres 2013 ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aus dem übernehmenden Verein austreten. Insoweit gelten die Regelungen der Satzung des übernehmenden Vereins (§ 10 der Satzung) nicht.


    (3) Die früheren Mitglieder des übertragenden Vereins haben für das Kalenderjahr 2013, in dem die Verschmelzung stattfindet, jene Beiträge zu zahlen, die der übertragende Verein festgesetzt hat.


    (4) Ehrenmitglieder des übertragenden Vereins werden Ehrenmitglieder des übernehmenden Vereins. Sie sind beitragsfrei.



    § 3 Abteilungsstruktur der Vereine


    (1) a) Für die im übertragenden Verein betriebenen Sportarten Fussball und Kegeln bestehen rechtlich unselbständige Abteilungen.


    b) Der übernehmende Verein ist in den Abteilungen Fussball, Handball und Fanabteilung organisiert. Die Gründung einer Abteilung bedarf dabei der Bestätigung durch den Vorstand.


    (2) Abteilungen Kegeln des übertragenden Vereins, die keine Entsprechung bei dem übernehmenden Verein haben, wird in dem aufnehmenden Verein als neue eigene Abteilungen Kegeln gegründet und geführt.


    (3) Abteilungen Fussball des übertragenden Vereins, die eine Entsprechung in dem aufnehmenden Verein hat, wird in die Abteilung Fussball des aufnehmenden Vereins aufgenommen und fortgeführt.



    § 4 Zuständigkeiten der Organe


    Die Mitglieder des Vorstandes des übertragenden Vereins (§ 9 der Satzung der Sportgemeinschaft Leipzig Leutzsch e.V.) erhalten bis zur Durchführung der nächsten Mitgliederversammlung des übernehmenden Vereins (§ 12 der Satzung der Betriebssportgemeinschaft Chemie Leipzig e.V.) das Recht, an den Vorstandssitzungen des übernehmenden Vereins (§ 17 der Satzung der Betriebssportgemeinschaft Chemie Leipzig e.V.) beratend mitzuwirken.


    In der nächstfolgenden Mitgliederversammlung des übernehmenden Vereins, welche für Juli 2013 einzuberufen ist, sind die Organe Vorstand, Aufsichtsrat und Ehrenrat und die Revisoren durch die Mitgliederversammlung neu zu wählen.
    Der bisherige Aufsichtsrat des übernehmenden Vereins wird der nächstfolgenden Mitgliederversammlung Kandidaten für alle 3 Vereinsorgane vorschlagen, welche möglichst je zur Hälfte ursprünglich aus dem übertragenden und dem übernehmenden Verein entstammen.



    Wegen der ungeraden Anzahl der Organmitglieder soll ein Ausgleich derart stattfinden, dass
    der ursprünglich übernehmende Verein 3 Vorstandsmitglieder darunter den Vorstandsvorsitzenden und den Schatzmeister, 2 Aufsichtsräte, einen Ehrenrat und einen Revisor stellt,
    der übertragende Verein hingegen 2 Vorstandsmitglieder darunter den stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden, 3 Aufsichtsräte darunter den Vorsitzenden des Aufsichtsrates und 2 Ehrenräte, darunter den Vorsitzenden des Ehrenrates und einen Revisor stellt.


    Entsprechend § 18 der Satzung der Betriebssportgemeinschaft Chemie Leipzig e.V. ist der Vorstand berechtigt ein oder mehrere besondere Vertreter zu bestellen. Der § 18 der Satzung der Betriebssportgemeinschaft Chemie Leipzig e.V. ist dahingehend zu neu zu fassen, dass künftig ein Geschäftsführer als besonderer Vertreter im Sinne des § 30 BGB bestellt werden kann. Die Beschränkung der Vertretungsmacht auf Rechtsgeschäfte bis lediglich 2000 EUR ist angemessen anzuheben.
    Das Vorschlagsrecht für den künftigen Geschäftsführer obliegt den beiden Vorstandsmitgliedern, welche dem übertragenden Verein angehörten.


    § 5 Stichtage


    (1) Verschmelzungsstichtag ist der 01.07.2013
    Ab 01.07.2013 gelten alle Handlungen und Geschäfte des übertragenden Vereins mit Sitz in Leipzig als für Rechnung des übernehmenden Vereins vorgenommen.


    (2) Nutzen und Lasten des Vermögens des übertragenden Vereins gehen von dem Verschmelzungsstichtag an auf den übernehmenden Verein über.


    (3) Zum selben Stichtag werden die Mitgliedschaftsrechte der früheren Mitglieder des übertragenden Vereins bei dem übernehmenden Verein gewährt.


    (4) Der Verschmelzung liegt der Jahresabschluss beider Vereine zum 30.06.2013 zugrunde.



    § 6 Besondere Vorteile


    Besondere Vorteile nach § 5 Abs. 1 Nr. 8 UmwG werden soweit nicht in diesem Verschmelzungsvertrag ausdrücklich eingeräumt nicht gewährt.



    § 7 Prüfung der Verschmelzung


    Sowohl der übertragende als auch der aufnehmende Verein sind nichtwirtschaftliche Vereine im Sinne des § 21 BGB. Die beteiligten Vereine gehen daher davon aus, dass eine Prüfung der Verschmelzung nicht erforderlich ist (§ 100 UmwG).



    § 8 Arbeitnehmer/Betriebsrat


    (1) Beide Vereine haben keinen Betriebsrat.


    (2) Sämtliche Arbeitnehmer des übertragenden Vereins sind ab dem Verschmelzungsstichtag Arbeitnehmer des übernehmenden Vereins.



    § 9 Kosten


    Die durch diesen Vertrag und seine Ausführung entstehenden Kosten und Steuern trägt der übernehmende Verein.




    § 10 Geltung des Vertrages


    (1) Der Verschmelzungsvertrag wird nur wirksam, wenn die Mitgliederversammlungen der beiden beteiligten Vereine durch Beschluss mit der jeweiligen satzungsändernden Mehrheit (Verschmelzungsbeschluss) zustimmen und der Vertrag durch die je vertretungsberechtigten Vorstände nach § 26 BGB unterschrieben ist.
    (2) Die durch diesen Vertrag und seine Ausführung entstehenden Kosten und Steuern trägt der übernehmende Verein. Dies gilt auch, wenn die Verschmelzung scheitert.


    (3) Weitere Vereinbarungen werden nicht gewünscht, insbesondere keine Befristungen, Bedingungen oder Rücktrittsrechte, im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.



    § 11 Rücktritt


    (1) Beide Vereine sind zum Rücktritt von diesem Verschmelzungsvertrag berechtigt, wenn die Verschmelzung nicht bis zum 30.09.2013 in das Vereinsregister des aufnehmenden Vereins eingetragen ist.


    (2) Der Rücktritt ist dem anderen Verein durch eingeschriebenen Brief mit Rückschein zu erklären und dem Notar schriftlich mitzuteilen.


    (3) Die Rechtsfolgen des Rücktritts richten sich nach den §§ 436 ff. BGB. Die Vertragskosten tragen in diesem Fall die beteiligten Vereine je zur Hälfte.



    § 12 Salvatorische Klausel


    Sollten Bestimmungen dieses Vertrages ergänzungsbedürftig oder unwirksam sein, so soll dies auf die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Erklärungen im übrigen keinen Einfluss haben. Das gleiche gilt, soweit sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen sollte. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vereine gewollt haben.



    § 13 Belehrung



    Der Notar hat die beteiligten Vereine insbesondere darauf hingewiesen, dass dieser Vertrag zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung der Mitgliederversammlungen beider beteiligten Vereine bedarf. Die Vorstände beider Vereine sind verpflichtet, die Anmeldungen unverzüglich vorzunehmen.
    Gläubigern beider Vereine ist auf Anmeldung und Glaubhaftmachung ihrer Forderungen hin nach Maßgaben des § 22 UmwG Sicherheit zu leisten.
    Der Notar erörterte mit den Beteiligten die §§ 2 ff, 99 ff. des Umwandlungsgesetzes (UmwG). Er wies insbesondere auf folgende Punkte hin:




    • Die Vorstandsmitglieder haften für etwaige Verschmelzungsschäden nach Maßgabe von §§ 25 ff. des vorgenannten Gesetzes.


    • Der übertragende Verein erlischt mit der Eintragung der Verschmelzung in dem Vereinsregister seines Sitzes. Mit der Eintragung der Verschmelzung werden die Mitglieder des übertragenden Vereins Mitglieder des übernehmenden Vereins. Der übernehmende Verein wird Gesamtrechtsnachfolger des übertragenden Vereins.


    • Der Notar erteilte keine steuerlichen Auskünfte. Er empfahl, sich an das Finanzamt oder an einen Steuerberater zu wenden.



    § 14 Abschriften


    Von dieser Urkunde erhalten Abschriften
    der Vorstand der BSG Chemie Leipzig e.V. und
    der Vorstand der SG Leipzig Leutzsch e.V..


    Vorstehende Niederschrift wurde den Erschienenen in Gegenwart des Notars vorgelesen, von ihnen genehmigt und wie folgt unterschrieben:




    Leipzig,






    __________________________________________________ _________________
    (Unterschrift des vertretungsberichtigten Vorstandes der BSG Chemie Leipzig e.V.






    __________________________________________________ __________________
    (Unterschrift des vertretungsberichtigten Vorstandes der SG Leipzig Leutzsch e.V.



    Also ich bin kein Rechtsverdreher, aber ich verstehe nur Bahnhof!!!! :kopf:
    Und außerdem sind da Passagen aufgeführt die ich nie und nimmer annehmen würde. :zaun:
    Aber das sollen ander entscheiden.

  • Zitat

    Torsten Teichert
    Leipzig. Die Fans sind eine Macht - jetzt hat die organisierte grün-weiße Basis die Nase voll und will das Zusammengehen der BSG Chemie und der SG Sachsen vorantreiben. Die Faninitiative Leipzig Leutzsch - von Fanclubs der jetzigen SG Sachsen Leipzig getragen und Nachfolger des einst mächtigen Fanclubverbandes - stimmte bei ihrer Mitgliederversammlung am Sonntagabend nach emotional geführten Debatten für einen entsprechenden Beschluss.......


    Na also geht doch ;)


    Zum Entwurfdes Verschmelzungsvertrages:


    Ich persönlich sehe diesen Entwurf nicht sooo kritisch. Man sieht das versucht wurde das Ganze auf juristisch belastbare Füsse zu stellen und Kompromisse in beide Richtungen zu machen.
    Meiner Meinung nach ist das Ding so schlecht nicht.


    Fakt ist sicher: Die SGLL/SGSL ist überschuldet , hat eine auseinanderbrechende Fanszene ohne nachrückende jugendliche Fans und eine immer kleine werdende Nachwuchsabteilung die noch nichteinmal annähernd an den IV des FCS abgezahlt wurde! Trotz Klassenerhaltes , Platzierungen im oberen Tabellendrittel und Namensänderung in SG Sachsen kommen immer weniger Zuschauer und die Stimmung im Stadion hat mittlerweile etwas von einem Dorfverein. Mittlerweile wird selbst den letzten Fan dort bewußt das man seit 3 Jahren von Herrn Engel verarscht wurde- ja noch nichteinmal die einfachsten Mitgliedsrechte beanspruchen konnte. Abrechnungen sind nicht nur gegenüber der BSG manipuliert wurden sondern liegen z.B bei der "Sonderumlage für Namenswechsel " noch nichtmal den eigenen zahlenden Mitgliedern vor ! Was Herr Engel mit den 30 000 € Sonderumlage veranstaltet weiß wahrscheinlich nur er selber-die Kosten für eine Namensänderung beim Amtsgericht Betragen nur einen geringen Prozentsatz dieser Summe.
    Fakt ist auch das die BSG nur Untermieter im AKS ist und keine Entscheidungsgewalt über die Plätze hat. Nur das Training und die Punktspiele der beiden Herrenmannschaften sind im Vertrag mit der Stadt festgeschrieben. Fakt ist das die BSG mind. 4 Nachwuchsteams -egal ob eigen oder in Spielgemeinschaften- für die Landesliga braucht aber den Nachwuchs weder Training noch Punktspiele im eigenen Wohnzimmer sondern nur beim Partner TuS anbieten kann und diese Nachwuchskooperation wohl auch nur bis Ende des Spieljahres Bestand hat.
    Fakt ist das der AKS verfällt und die BSG etwas für ihr Wohnzimmer in Untermiete machen möchte. Große Investitionen des BSG in den AKS (z.B. Renovierung Sozailtrakt) sind aufgrund des Untermietsverhältnisses aber nicht möglich! Probleme gibt es ausserdem mit Umkleidekabinen und der Möglichkeit von Caterringeinnahmen bei den eigenen Punktspielen!


    Nun möge jeder die Chancen und Risiken für sich selbst abwägen.
    In Stein gemeißelt sollte der Name BSG Chemie Leipzig sowie eine transparente Vereinspolitik durch ein von den Mitgliedern gewähltes Präsidium und einen ebenso von den Mitgliedern gewählten Aufsichtsrat sein!
    Ebenso sollte keine Übernahme unkalkulierbarer Schulden der SGSL ohne jeglichen Gegenwert stattfinden.
    Der Rest regelt sich von selbst, Vorstände und Aufsichtsräte werden wie gesagt auf den MVs gewählt und damit ebenso Personalien der BSG oder der SGSL. :engel:

  • Mir erklärt sich die ganze Sache so, daß einige Leute bei der SGSL langsam begreifen das Sie von Ihrem Guru nur verarscht wurden, aber keinen Arsch in der Hose haben Ihm das zu sagen bzw. einfach alles hinschmeißen und zu uns übertreten. Man versucht halt vom sinkenden Schiff von seinem Hab und Gut das meiste in´s trockene zu bringen. Aber das hat noch nie funktioniert. Wird es aber auch nie.
    Ich hätte da ja noch ´ne Lösung:
    Da es sich im s.g. Verschmelzungsvertrag anhört als wolle man zu uns übertreten, sage ich nur eins MACHT´S DOCH. Wo ist das Problem??????? Diejenigen die es ehrlich meinen müssen ja nicht gleich kriechend um Gnade bitten,jeder macht halt mal Fehler und entscheidet sich halt mal falsch. Und wenn dann keiner mehr da ist muß halt der letzte das Licht ausmachen. Aber wie gesagt man hat halt keinen Arsch in der Hose.

  • Ich sehe einen Punkt allerdings besonders problematisch und zwar den Nachwuchs. Die Kooperation mit Tus läuft ja irgendwann aus und eigenen Nachwuchs kann man dann nicht mehr trainieren lassen, da die Nachwuchsretter das Training auf dem AKS-Gelände verbieten. Das ist eigentlich der einzige Punkt bei dem sie Druck ausüben können, wenn ich daran denke mit denen eine Koop. einzugehen bekomm ich Magenschmerzen. Aber wenn es nicht anders geht, geht es halt nicht anders...

  • Für eine spätere Übernahme der Jugend wäre eine SpG erst mal nicht schlecht und besser als wenn die Stifte wo anders hin gehen.


    Was aber wenn Jamal für die Startplätze der gut einen Dutzend Jugendmannschaften des FCS statt der ausgemachten 80-000- 100 000 € erst einen Bruchteil an dem IV des FCS bezahlt hat?

  • Was aber wenn Jamal für die Startplätze der gut einen Dutzend Jugendmannschaften des FCS statt der ausgemachten 80-000- 100 000 € erst einen Bruchteil an dem IV des FCS bezahlt hat?


    Mir geht es ausschließlich um die Jugendspieler und nicht um eine Fusion oder Verschmelzung der Vereine. :whistling: