Hier mal ein Beitrag aus dem LF-Forum zur Auf- und Absteigsregelung in dieser Saison. Das stimmt mich jetzt wieder optimistisch was den sportlichen Aufstieg betrifft,,aber lest selbst.
Das für uns wichtige habe ich mal Rot markiert. Bei der "Minusvariante" kann ich nichts enddecken das sich die Aufsteiger in die Stadtklasse reduzieren könnten, oder was lest ihr?
Auf- und Abstiegsregel 2010/2011
Herrenbereich
Durch die Strukturreform im SFV vollzieht sich ab dem Spieljahr 2011/12 der Spielbetrieb der Bezirksklasse der Herren als höchste Spielklasse der Kreise unter der Verantwortung der Kreisverbände.
Der FVSL plant für die Saison 2011/2012 folgende Staffelstruktur:
•1 Staffel Stadtliga (als Nachfolger der bisher. Bezirksklasse) mit 14 Mannschaften
•1 Staffel Stadtklasse (als Nachfolger der bisher. Stadtliga) mit 14 Mannschaften
•2 Staffeln 1. Kreisklasse mit je 14 Mannschaften
•2 Staffeln 2. Kreisklasse mit je 14 Mannschaften
•3 Staffeln 3. Kreisklasse mit je 12 oder 14 Mannschaften
•Sollte die Anzahl der gemeldeten Mannschaften größer als 126 sein, kann es zur Staffelerweiterung in der 3. Kreisklasse über 14 Mannschaften kommen.
Auf- und Abstieg
1. Grundvariante –
diese ergibt sich für den Fall, dass die Anzahl der Absteiger (mit Zugehörigkeit zum FVSL) aus der Bezirksliga genau so groß ist wie Anzahl der Aufsteiger (mit Zugehörigkeit zum FVSL) in die Bezirksliga:
Bezirkslasse/neue Stadtliga
- Die 9 Mannschaften des Bezirksspielbetriebes der Saison 2010-11 mit der
Zugehörigkeit zum FVSL, welche sich nicht für die Bezirksliga qualifiziert haben, werden als Starterfeld für die neue Stadtliga gesetzt.
- Aus der Bezirksklasse steigt keine Mannschaft des FVSL in die neue Stadtklasse ab (beachte aber Punkt 2, Abweichvariante „Minus“!) .
alte Stadtliga/Stadtklasse
- Platz 1 bis 5 der bisherigen Stadtliga steigen in die neue Stadtliga auf
- Platz 16 der bisherigen Stadtliga steigt in die 1.Kreisklasse ab
- Die restlichen 10 Mannschaften der momentanen Stadtliga bilden den Stamm der neuen Stadtklasse.
1. Kreisklasse
- Aus der 1. Kreisklasse steigen Platz 1 und 2 je Staffel in die neue Stadtklasse auf :bsg:
- Aus der 1. Kreisklasse steigen die Plätze 15 und 16 je Staffel und der schlechteste Platz 14 entsprechend dem bisher gültigem Vergleichsverfahren* in die 2. Kreisklasse ab.
2. Kreisklasse
-Aus der 2. Kreisklasse steigen Platz 1 und 2 je Staffel in die 1.Kreisklasse auf
- Aus der 2. Kreisklasse steigen die Plätze 13 und 14 je Staffel in die 3. Kreisklasse ab.
3. Kreisklasse
- Aus der 3.Kreisklasse steigt Platz 1 je Staffel in die 2.Kreisklasse auf
2. Abweichvariante „Minus“ -
entsprechend der Differenz aus höherer Anzahl der Absteiger (mit Zugehörigkeit zum FVSL) aus der Bezirksliga als Anzahl der Aufsteiger (mit Zugehörigkeit zum FVSL) in die Bezirksliga ergeben sich folgende Abweichungen zu Punkt 1 („Grundvariante“):
Bezirksklasse/neue Stadtliga
- Die in der Grundvariante genannte Anzahl der Mannschaften des Bezirksspielbetriebes der Saison 2010-11 mit der Zugehörigkeit zum FVSL, welche sich nicht für die Bezirksliga qualifiziert haben und als Starterfeld für die neue Stadtliga gesetzt werden, erhöht sich um diese Differenz .
-Die am schlechtesten platzierte Bezirksklasse-Mannschaft mit Zugehörigkeit zum FVSL steigt in die Stadtklasse ab, sofern sie Platz 14, 15 oder 16 belegt (bei Platzgleichheit in unterschiedlichen Staffeln entscheidet das Vergleichsverfahren*).
In diesem Fall rückt die nach den anderen Aufsteigern aus der bisherigen Stadtliga bestplazierte Mannschaft als Aufsteiger zur neuen Stadtliga nach.
alte Stadtliga/Stadtklasse
-Die in der Grundvariante genannte Anzahl der Aufsteiger zur neuen Stadtliga verringert sich um die Differenz dieser Abweichvariante.
-Die in der Grundvariante genannte Anzahl der Absteiger zur 1.Kreisklasse erhöht sich um die Differenz dieser Abweichvariante.
1. Kreisklasse,
- Die in der Grundvariante genannte Anzahl der Absteiger zur 2.Kreisklasse erhöht sich um die Differenz dieser Abweichvariante.
2. Kreisklasse
- Die in der Grundvariante genannte Anzahl der Absteiger zur 3.Kreisklasse erhöht sich um die Differenz dieser Abweichvariante.
Sollte die Anzahl der Absteiger aus der 1. und 2.Kreisklasse nicht durch 2 teilbar sein, so entscheidet über die verbleibenden freien Plätze das bisher gültige Vergleichsverfahren*.
3. Abweichvariante „Plus“ -
entspr. der Differenz aus geringerer Anzahl der Absteiger (mit Zugehörigkeit zum FVSL) aus der Bezirksliga als Anzahl der Aufsteiger (mit Zugehörigkeit zum FVSL) in die Bezirksliga ergeben sich folgende Abweichungen zu Punkt 1 („Grundvariante“):
Bezirksklasse/neue Stadtliga
- Die in der Grundvariante genannte Anzahl der Mannschaften des Bezirksspielbetriebes der Saison 2010-11 mit der Zugehörigkeit zum FVSL, welche sich nicht für die Bezirksliga qualifiziert haben und als Starterfeld für die neue Stadtliga gesetzt werden, verringert sich um die Differenz dieser Abweichvariante .
alte Stadtliga/Stadtklasse
- Die in der Grundvariante genannte Anzahl der Aufsteiger zur neuen Stadtliga erhöht sich um die Differenz zu dieser Abweichvariante.
1. Kreisklasse
- Die in der Grundvariante genannte Anzahl der Aufsteiger zur neuen Stadtklasse erhöht sich um die Differenz zu dieser Abweichvariante.
2. Kreisklasse,
- Die in der Grundvariante genannte Anzahl der Aufsteiger zur 1.Kreisklasse erhöht sich um die Differenz zu dieser Abweichvariante.
3. Kreisklasse
- Die in der Grundvariante genannte Anzahl der Aufsteiger zur 2.Kreisklasse erhöht sich um die Differenz zu dieser Abweichvariante.
Sollte die Anzahl der Aufsteiger zur neuen Stadtklasse und zur 1.Kreisklasse nicht durch 2 teilbar und die Anzahl der Aufsteiger zur 2.Kreisklasse nicht durch 3 teilbar sein, so entscheidet über die verbleibenden freien Plätze das bisher gültige Vergleichsverfahren *.
*Erklärung des Vergleichsverfahrens: Gleichplatzierten der Staffeln der gleichen Spielklasse werden nach der Reihenfolge folgender Quotienten:
- Erzielte Punkte geteilt durch die Anzahl der Spiele.
- Erzielte Tordifferenz geteilt durch die Anzahl der Spiele.
- Erzielte Tore geteilt durch die Anzahl der Spiele.
gesetzt. Ist die Reihenfolge der Kandidaten nach diesen Kriterien immer noch gleich, dann entscheidet ein Entscheidungsspiel auf neutralem Platz nach Pokalmodus.
Sollten durch Vereinsauflösung, Mannschaftsabmeldung, Vereinsfusionen usw. Plätze in Spielklassen frei werden, so können diese durch weitere Aufsteiger eingenommen werden.
4. Aufstockungsvarianten
- Variante 1 (Differenz der Anzahl von Absteigern aus Bezirksliga mit Zugehörigkeit zum FVSL minus Anzahl der Aufsteiger in die Bezirksliga mit Zugehörigkeit zum FVSL beträgt 4 oder 5 Mannschaften):
In diesem Fall wird die neue Stadtliga im Spieljahr 2011/12, befristet für dieses Spieljahr, auf 16 Mannschaften aufgestockt.
-Variante 2 (Differenz der Anzahl von Absteigern aus Bezirksliga mit Zugehörigkeit zum FVSL minus Anzahl der Aufsteiger in die Bezirksliga mit Zugehörigkeit zum FVSL ist größer als 5 Mannschaften):
In diesem Fall werden die neue Stadtliga und die neue Stadtklasse im Spieljahr 2011/12, befristet für dieses Spieljahr, auf je 16 Mannschaften aufgestockt.
Der weitere Auf- und Abstieg in allen Spielklassen vollzieht sich entsprechend den freien Plätzen wie unter Punkt 1 und 2.
Eine Reduzierung auf 14 Mannschaften in der Stadtliga im Spieljahr 2012/13 erfolgt durch eine erhöhte Anzahl von Absteigern in der Saison 2011/12. Entsprechende Festlegungen für die Stadtklasse werden in der neuen Auf- und Abstiegsregel vor der Saison 2012/13 getroffen.
5. Regelung für „untere“ Mannschaften (Reservemannschaften)
- Sollten Mannschaften , die nicht aufstiegsberechtigt sind, am Saisonende auf Aufstiegsplätzen einkommen, so rücken die nächstplazierten aufstiegsberechtigten Mannschaften dieser Staffel als Aufsteiger bzw. für das für den Aufstieg u.U. heranzuziehende Vergleichsverfahren* nach.
- Sollten Mannschaften in eine Spielklasse absteigen, in der bereits eine Mannschaft dieses Vereins spielt, so wird die untere Mannschaft dieses Vereins als 1.Absteiger innerhalb dieser Staffel gesetzt. Die nächstplazierten Mannschaften dieser Staffel verbleiben in dieser Spielklasse bzw. rücken für das u.U. heranzuziehende Vergleichsverfahren* nach.
- In der 3.Kreisklasse dürfen mehrere Mannschaften des gleichen Vereins am Spielbetrieb teilnehmen, müssen aber unterschiedlichen Staffeln zugeteilt werden.