Teilchen backen? Ich weis nicht was du damit meinst.
Sein Gehalt bezahlen? Das Gehalt des Vermieters zahlt eigentlich immer der Mieter.
Sein Sand bezahlen? Das muss er nachweisen, mit Rechnung und Verwendung .
Muss mich hier mal selbst berichtigen. Der GF erhält sein Gehalt natürlich von den Mietern aber eben nicht über die Nebenkostenabrechnung.
Verwaltungskosten gehören nicht in die Nebenkostenabrechnung
Was alles zu den umlagefähigen Nebenkosten gehört, ist in der Betriebskostenverordnung (BetrKV) unter § 2 abschließend erläutert. Kosten für die Verwaltung gehören zweifelsohne nicht dazu.
Hierzu schreibt § 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrKV:
Zu den Betriebskosten gehören nicht:
die Kosten der zur Verwaltung des Gebäudes erforderlichen Arbeitskräfte und Einrichtungen, die Kosten der Aufsicht, der Wert der vom Vermieter persönlich geleisteten Verwaltungsarbeit, die Kosten für die gesetzlichen oder freiwilligen Prüfungen des Jahresabschlusses und die Kosten für die Geschäftsführung (Verwaltungskosten),
Jegliche Verwaltungskosten, sei es durch eine Hausverwaltung, Steuerberater, Hausmeister etc. oder gar den Vermieter selbst hat in einer Nebenkostenabrechnung nichts verloren und dementsprechend dürfen diese Kosten auch nicht auf die Mieter umgelegt werden.
Besondere Vorsicht sollten Mieter bei den Kosten für den Hausmeister walten lassen. In der Regel übernimmt dieser auch einen Teil der Verwaltungsarbeit. Hat der Vermieter dann auch noch eine Pauschale mit dem Hausmeister für seine Tätigkeit vereinbart, so lässt sich der Kostenanteil, der auf die Verwaltung entfällt, vom Mieter nicht feststellen. Hier lohnt es sich also, beim Vermieter nachzufragen.
Um Nachfragen jedoch vorzubeugen, kann der Vermieter auch direkt in der Nebenkostenabrechnung die Verwaltungskosten des Hausmeisters direkt (und offensichtlich) von den übrigen Kosten seiner Tätigkeit in Abzug bringen. So sieht der Mieter sofort, dass die Verwaltungskosten ordnungsgemäß nicht berücksichtigt wurden.
Quelle: http://www.mietPostenrecht-hil…ebenkostenabrechnung.html
In welcher Form es einen Posten GF in der Abrechnung gibt kann ich aber nicht sagen ,weil mir selbige nicht vorliegt.